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KWK-Ausschreibungen kommen

Berlin – Das Bundeskabinett hat Regeln für neue Ausschreibungen im Energiebereich auf den Weg gebracht. Es geht um Ausschreibungen für Anlagen, die in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden und zudem um technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind- und Solarenergieprojekte.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Onshore-Windparks und Solaranlagen verabschiedet.

Baake: KWK-Anlagen sollen flexibel reagieren können
Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung sollen Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme eingeführt werden. Dazu erklärte Staatssekretär Rainer Baake aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi): „Die Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stellen die Weichen für die Zukunft. KWK ist ein wichtiger Baustein der Energiewende.“

Es gehe jetzt darum, dass die Anlagen flexibel auf erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung reagieren, so Baake weiter. So sollen mittelgroße KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 bis 50 Megawatt (MW) künftig nur noch gefördert werden, wenn Sie zuvor in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur gewonnen haben.

KWK-Ausschreibungen im Umfang von 200 MW pro Jahr
Außerdem wird erstmals eine Förderung für innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Solche Systeme kombinieren flexible KWK-Anlagen mit erneuerbarer Wärme, beispielsweise aus Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen. Insgesamt werden bis zum Jahre 2021 jährlich 200 MW ausgeschrieben, wovon anfänglich 150 MW auf herkömmliche KWK-Anlagen und 50 MW auf innovative KWK-Systeme entfallen. Der Anteil der innovativen KWK-Systeme steigt dann langsam an.

Gemeinsame Wind-und Solarausschreibung: 400 MW über drei Jahre
Daneben werden gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen für eine Pilotphase von drei Jahren (2018-2020) eingeführt. Mit dem Pilotvorhaben soll in der Praxis erprobt werden, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung von Windenergie an Land und Solar auswirkt. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt insgesamt 400 MW installierte Leistung in jedem der drei Jahre.

Staatssekretär Baake sagte dazu, dass die Bundesregierung sich aus guten Gründen bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden habe. Dennoch wolle man mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln.

© IWR, 2017

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