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Urteil: Solardächer dürfen Nachbarn nicht blenden

Düsseldorf - Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied mit Berufungsurteil vom 21.07.2017 zu Gunsten des klagenden Eigentümers (Az: OLG Düsseldorf I-9 U 35/17). Dieser war in der ersten Instanz noch gescheitert. Der Kläger sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt.

Blendwirkungen an mehr als 130 Tagen durch Photovoltaik-Anlage
Der Senat folgte der Argumentation des Klägers und stellte eine wesentliche Beeinträchtigung durch das reflektierte Sonnenlicht fest. Es träten, wie der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigt habe, an mehr als 130 Tagen im Jahr erhebliche Blendwirkungen (zum Teil als „Absolut“-blendung, zum Teil jedenfalls als Blendung mit Nachbildern) auf. Die Blendwirkungen erstreckten sich zeitweise über die gesamte Grundstücksbreite und dauerten bis zu 2 Stunden am Tag an. Diese Beeinträchtigung müsste der Kläger nicht dulden, so das OLG Düsseldorf.

Nachbar muss Blendwirkung der PV-Anlage jetzt reduzieren
Die gesetzgeberische Wertentscheidung zu Gunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Ausdruck komme, führe zu keiner grundsätzlichen Duldungspflicht. Das Landgericht Duisburg hingegen hatte in der ersten Instanz eine Duldungspflicht noch angenommen. Auch wenn der Gesetzgeber Photovoltaikanlagen fördere, dürften diese nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht ohne Rücksicht auf die Belange der Nachbarschaft errichtet werden. Es komme aber auf den jeweiligen Einzelfall an. Die Blendung der Nachbarschaft durch Photovoltaikanlagen sei auch nicht als ortsüblich hinzunehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Hiergegen kann Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

© IWR, 2017


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