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Balkon-PV-Anlagen nun erlaubt

© Christoph Rasch / Greenpeace Energy eG© Christoph Rasch / Greenpeace Energy eGBerlin/Hamburg – Verbraucher dürfen steckbare Solarmodule zur privaten Stromerzeugung künftig direkt an normale Haushaltsstromkreise anschließen. Für derartige Anlagen, die zum Beispiel bei Stadtwohnungen auf dem Balkon genutzt werden können, hatten Experten zuvor Sicherheitsbedenken geäußert.

Ein nun abgeschlossenes Normierungsverfahrens beim Verband der Elektrotechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE) ist zu dem Schluss gekommen, dass die Mini-Photovoltaik(PV)-Anlagen an den Haushalts-Stromkreis angeschlossen werden können. Diese Neuregelung macht die Nutzung von Mini-Solaranlagen erheblich einfacher.

Greenpeace Energy: Weg frei für massenhafte Nutzung von Mini-Solaranlagen
Der VDE und der DKE, die die in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen bei elektrotechnischen Geräten erarbeiten, haben die entsprechende Norm VDE 0100-551 angepasst und ermöglichen so den einfachen Betrieb der Mini-Solarstromanlagen. Mit einer Veröffentlichung dieser Norm durch VDE und DKE wird aber erst Anfang 2019 gerechnet. „Das ist ein längst überfälliger Durchbruch für die Solarenergie in deutschen Städten“, sagt Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. „Die Einigung macht den Weg frei für die massenhafte Nutzung solcher kleinen PV-Anlagen, die Mieter von nun an problemlos auf ihrem Balkon anschließen und damit eigenen Solarstrom ernten können.“

Nutzung des „normalen“ Schuko-Steckers noch ungeklärt
Auch Bernhard Weyres-Borchert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), findet die überarbeitete Norm zeitgemäßer. Steckbare Solarmodule mit modernen Wechselrichtern würden seit Jahren sämtliche Sicherheitsstandards erfüllen. Borchert weiter: „Jetzt fehlt noch eine eigene Produktnorm für solche laienbedienbaren Geräte. Daran arbeiten wir gerade.“ Ungeklärt ist zudem, ob solche Module künftig spezielle Einspeisesteckdosen benötigen oder einfach per Schutzkontakt-Stecker (Schuko-Stecker) angeschlossen werden können. Weyres-Borchert meint, dass eine Schuko-Steckdose völlig ausreicht, wenn ein Solargerät die DGS-Sicherheitsstandards erfüllt. Grund: Photovoltaikmodule mit modernen Wechselrichtern böten denselben Schutz vor Stromschlag oder ähnlichen Gefahren wie andere Haushaltsgeräte. Auch in anderen europäischen Staaten wie der Schweiz, Portugal und Österreich sei die Nutzung von Stecker-Solargeräten unkompliziert möglich.

Greenpeace Energy streitet mit Stromnetz Hamburg wegen Balkon-Solaranlagen
Die DGS und Greenpeace Energy, aber auch renommierte Forschungsinstitute wie das Fraunhofer ISE hatten die Sicherheit moderner Mini-Solaranlagen wiederholt durch Gutachten belegt und so die Arbeit an den Normen angeregt. Die Energiegenossenschaft Greenpeace Energy klagt auch am Landgericht Hamburg gegen den Netzbetreiber Stromnetz Hamburg, weil dieser die Nutzung eines modernen steckbaren Solarmoduls untersagt. Greenpeace-Energy-Vorstand Tangermann: „Das Ergebnis des jetzt abgeschlossenen Normverfahrens bedeutet: Netzbetreiber müssen nun zügig unkomplizierte Anmeldeverfahren etablieren und ihre Blockade beenden. Das gilt auch für Stromnetz Hamburg“, fordert Tangermann. Auch mit der innogy-Tochter Westnetz hatte sich Greenpeace Energy wegen der Mini-Solaranlagen gestritten.

© IWR, 2017


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03.11.2017

 



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