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IBC Solar errichtet innovative PV-Freiflächenanlage

Bad Staffelstein – Das PV-Systemhaus IBC-Solar AG aus Bad Staffelstein hat einen Solarpark mit einer bislang noch seltenen Bauweise verkauft. Der Vorteil liegt in einem deutlich geringeren Flächenverbrauch und einer verbesserten Netzdienlichkeit.

Der Standort befindet sich in der Nähe von Eisenach in Thüringen. Die Anlage mit einer Leistung von 3,5 MW wurde jetzt von einem skandinavischen Investor erworben.

Ost-West-Bauweise sorgt für gleichmäßigere Einspeisung und sinkenden Flächenbedarf
Das Projekt zeichnet sich vor allem durch die Ausrichtung der Solaranlage in Ost-West-Richtung aus. Während diese bei Dachanlagen inzwischen längst etabliert ist, zählt die Ost-West-Montage bei Freiflächenanlagen noch nicht zum Standard. Dabei bringt die geänderte Ausrichtung Vorteile mit sich. Im Unterschied zur klassischen Südausrichtung wird bei der Ost-West-Montage die Mittagsspitze bei der Stromproduktion leicht gekappt. Stattdessen produzieren die Module früher am Morgen und später am Abend Strom. Die Einspeisung in das öffentliche Netz kann damit gleichmäßiger über den Tag verteilt werden.

Ein weiterer Vorteil bei der Ost-West-Montage ist der geringere Flächenbedarf: Die mehr als 13.400 Module konnten in dem konkreten Projekt auf einer Fläche von nur 3,6 Hektar montiert werden. Das sind rund 50 Prozent weniger als bei klassischen Südanlagen, so IBC Solar.


Zügige Bearbeitung des Bauantrages sichert reibungslosen Projektablauf
Projektentwicklung, Finanzierung und Bau des Solarparks lagen komplett in der Hand von IBC SOLAR. Ende November wurde das schlüsselfertig errichtete Kraftwerk an einen Investor aus Skandinavien veräußert. Die Inbetriebnahme erfolgte Ende Juli 2015. Bei der Realisierung der Anlage profitierte IBC Solar auch von der Unterstützung durch die Stadt Eisenach, die für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags sorgte und so einen fließenden Übergang von der Projektentwicklung zum Bau ermöglichte.

Eine Teilnahme an der im Februar 2015 in Kraft getretenen Freiflächen-Ausschreibungsverordnung (FFAV) wurde durch den reibungslosen Projektverlauf nicht notwendig. Die FFAV regelt die Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen. Diese wurde im Zuge der EEG-Novellierung im Jahr 2014 mit Blick auf den EEG-Systemwechsel "weg von der Festvergütung, hin zu einem Ausschreibungssystem" vom Gesetzgeber beschlossen.


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