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Gabriel mit Pilot-Ausschreibungen für Solarkraftwerke sehr zufrieden

Berlin – Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Höhe der Vergütungen bei erneuerbaren Energien im Strombereich wettbewerblich am Markt bestimmt werden. Dies erfolgt für die verschiedenen regenerativen Energiesparten spätestens ab 2017 in Form von Ausschreibungen. Die Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden nun offiziell bewertet. Das Ergebnis überrascht nicht.

Nach dem im Regierungskabinett verabschiedeten Erfahrungsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zu den PV-Pilotausschreibungen im Jahr 2015 ist das Instrument der Ausschreibungen erfolgreich und funktioniert gut. Die Wettbewerbsintensität in allen drei Ausschreibungsrunden sei hoch gewesen und das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken.

Gabriel: Erneuerbare sind erwachsen geworden
Diese Entwicklungen seien laut BMWi nicht zuletzt für die Stromkunden eine gute Nachricht. Viele verschiedene Akteure hätten sich zudem beteiligt und auch kleine Bieter und Projekte haben Zuschläge erhalten.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) stellt fest: "Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. Sie wurden von den Markteilnehmern gut angenommen. Der Erfahrungsbericht zeigt das. Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen. Die Erneuerbaren sind erwachsen geworden und bilden heute eine der tragenden Säulen unserer Stromversorgung. Mit dem EEG 2016 werden wir die Erneuerbaren noch besser in den Markt integrieren und sie planvoll ausbauen."

Solarvergütung: Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken
Der Erfahrungsbericht bildet die Grundlage für den bereits im EEG 2014 angelegten Systemwechsel. So soll spätestens ab dem Jahr 2017 die Vergütungshöhe für Strom aus erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Im Jahr 2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Das Ausschreibungsverfahren sei laut BMWi von den Akteuren gut angenommen worden und erscheine für große Solaranlagen gut geeignet. Das Ministerium weist darauf hin, dass in allen drei Ausschreibungsrunden über insgesamt 500 Megawatt Leistung die Gebotsmenge jeweils deutlich überzeichnet gewesen war. Das Preisniveau sei zudem von Runde zu Runde gesunken (1. Runde: 9,17 Cent/kWh, 2. Runde: 8,49 Cent/kWh, 3. Runde: 8,00 Cent/kWh). Die Entwicklung der Fördersätze in den Ausschreibungsrunden wertet das BMWi als Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. Zudem hätten in allen Ausschreibungsrunden Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen. In der zweiten und dritten Runde seien auch kleinere Akteure zum Zuge gekommen.

Erfolgreiche Bieter haben 24 Monate zum Bau der Solarkraftwerke
Mit Blick auf die Erreichung der Ausbauziele können derzeit nur vorläufige Schlussfolgerungen gezogen werden, da diese maßgeblich von der tatsächlichen Realisierung der Anlagen abhängen. Die erfolgreichen Bieter haben für die Realisierung ihres Vorhabens bis zu 24 Monate Zeit, die Anlagen in Betrieb zu nehmen. Daher können endgültige Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen. In einer Umfrage der Bundesnetzagentur haben die Bieter aber bekräftigt, dass sie ihre Anlagen überwiegend innerhalb des ersten Jahres nach der Zuschlagserteilung errichten werden sollen.

1:1-Übertragung der Ausschreibungsregelung von PV auf Windenergie nicht empfohlen
Der Erfahrungsbericht zeigt, dass Ausschreibungen im Bereich erneuerbarer Energien funktionieren, wenn die Ausschreibungsregeln optimal auf die Charakteristik der teilnehmenden Branche und des Marktsegments angepasst werden. Eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien wird jedoch nicht empfohlen. Gleichwohl können aus den Erfahrungen mit dem Verfahren der Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen viele Elemente auch für andere Bereiche der erneuerbaren Energien genutzt werden. Derzeit wird in der Windenergiebranche über eine mögliche Ausnahmeregelungen, die sogenannte De-Minimis-Regelung. Damit räumt die EU-Kommission den Regierungen ain, Projekte mit bis zu 18 MW Leistung von den Ausschreibungen auszunehmen. Die Bundesregierung erachtet diese Möglichkeit bislang nicht für sinnvoll.

© IWR, 2016

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14.01.2016

 



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