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Start für Photovoltaik-Ausschreibung mit Dänemark

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die erste geöffnete Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Nachbarland Dänemark bekannt gegeben. Investoren können sich mit geplanten Projekten an Standorten in Deutschland und Dänemark beteiligen.

Die erste grenzüberschreitende Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen mit einer Größenordnung von insgesamt 50 Megawatt (MW) sieht vor, dass Anbieter ihre Gebote bis zum 23. November 2016 bei der Bundesnetzagentur einreichen können.

Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark
Grundlage für die geöffnete Ausschreibung bilden die im Juli dieses Jahres unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen Deutschland und Dänemark über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung. Dänemark plant noch in diesem Jahr ebenfalls eine Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, an denen sich auch Standorte in Deutschland beteiligen dürfen.

Gebote für PV-Standorte in Dänemark oder Deutschland können eingereicht werden
Im Rahmen der heute bekannt gegebenen geöffneten Ausschreibung können Gebote für Photovoltaikanlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlagserteilung ist die Gebotshöhe, unabhängig vom Standort der Anlagen. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich in Dänemark und in Deutschland grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung.

Mit der Kooperation wird die regionale Energiezusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland gestärkt und eine Vorgabe der Europäischen Kommission erfüllt. Entscheidend ist, dass die Kooperation zum gegenseitigen Vorteil ist und einen realen Effekt auf die Energiewende in beiden Ländern hat. Aus diesem Grund basiert die Vereinbarung auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und setzt den physikalischen Stromimport voraus.

Gebote für max. PV-Anlagengröße von 10 MW
Für diesen Gebotstermin beträgt die maximale Anlagengröße 10 MW. Das Höchstgebot wird mit 11,09 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt und das Ausschreibungsvolumen beträgt 50 MW. Die Bundesnetzagentur hat auch für diese Ausschreibung eigene Formularvorgaben entwickelt.

© IWR, 2016

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