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Bundesrat beschließt einheitliche Strompreiszone

Münster - Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden. Das hat heue der Bundesrat beschlossen.

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf zur Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) mehrheitlich zugestimmt. Damit werden unterschiedliche Strompreiszonen in Deutschland verhindert.

Bundesrat stimmt Änderungen an der Stromnetzzugangsverordnung zu
Am 22.11.2017 hatte das Bundeskabinett die Änderung der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) beschlossen. In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist, so die Begründung des BMWi. Als Folge der Teilung der Stromgebotszone wären die Großhandelsstrompreise in Deutschland nicht mehr einheitlich. Es würden also Nachteile entstehen, wenn die Einheitlichkeit der Stromgebotszone nicht abgesichert würde. Die nächste Bundesregierung bleibt frei darin, den Zuschnitt der deutschen Stromgebotszone neu zu bewerten und die Prozesse auf europäischer Ebene zu begleiten.

BDEW begrüßt die Bundesratsentscheidung
Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Der Bundesrat unterstreicht mit seiner Entscheidung die Notwendigkeit und die Vorzüge einer einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland. Die bestehende Preiszone sichert die Liquidität und den Wettbewerb im Strommarkt - eine 'Zerstückelung' in mehrere Marktgebiete wäre kontraproduktiv."

Die Folgen einer Aufsplittung in zwei Strompreiszonen wären brandgefährlich für das Gelingen der Energiewende, so der BDEW. So würde der trügerische Schein erweckt, dass der Netzausbau nicht mehr so dringend sei - aber genau das Gegenteil ist der Fall. Jedem müsse klar sein, dass kein Weg daran vorbei führt, den Ausbau der Nord-Süd-Leitungen mit Hochdruck voranzutreiben und mit dem Ausbau der Erneuerbaren zu synchronisieren. Des Weiteren würde die Aufsplittung zu unterschiedlichen Großhandelspreisen und damit zu einer "untragbaren Ungerechtigkeit" für die Verbraucher führen.

© IWR, 2017


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