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BNetzA passt Zuschlagsmechanismus für Regelenergie an

© SBH - Fotolia© SBH - FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ändert den Zuschlagsmechanismus bei der Ausschreibung von Regelenergie. Ziel ist es, den Wettbewerbsdruck zu erhöhen und das Beschaffungssystem effizienter und günstiger zu machen.

Bislang wird bei der Ausschreibung von Regelenergie für den Zuschlag nur der Leistungspreis berücksichtigt. Die BNetzA plant die Ausschreibung eines Mischpreissystems, bei dem neben dem Leistungspreis auch der Arbeitspreis einbezogen wird.

Handlungsbedarf aufgrund extrem hohe Arbeitspreisgebote
In der Vergangenheit ist es zum Teil zu hohen Preisen bei den Geboten für Regelenergie gekommen. Die Analyse der Ursachen der extrem hohen Arbeitspreisgebote im Herbst 2017, hätten gezeigt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus einer Weiterentwicklung bedurfte, erläutert BNetzA-Präsident Jochen Homann die Notwendigkeit der Änderung. Homann weiter: „Ziel der neuen Regelung ist es, bei der Beschaffung von Regelenergie den Wettbewerbsdruck auf die Arbeitspreise zu erhöhen und damit das Beschaffungssystem effizienter zu machen."

Mischpreisverfahren berücksichtigt künftig Leistungs- und Arbeitspreis
Nach der neuen Regelung erfolgt der Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve künftig auf Basis eines Mischpreisverfahrens. Das bedeutet: In Zukunft berücksichtigt der Zuschlagswert neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis. Das ist neu, denn bislang erfolgte der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises. Ein Gewichtungsfaktor bestimmt, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Er entspricht der durchschnittlichen Aktivierungswahrscheinlichkeit von Geboten der jeweiligen Regelenergieart und soll quartalsweise auf Grundlage der vergangenen 12 Monate neu berechnet werden. Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag. Ist auch der Leistungspreis gleich, werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Neuer Mechanismus dämmt Preisspitzen
Der neue Zuschlagsmechanismus gewährleistet, dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Arbeitspreise verhindert unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären. Die BNetzA geht davon aus, dass es nach Einführung des neuen Zuschlagsmechanismus der von den Übertragungsnetzbetreibern temporär eingeführten vierstelligen Preisgrenze nicht mehr bedarf.

Die Umsetzung des neuen Zuschlagsmechanismus erfolgt zum Erbringungstag 12. Juli 2018, an dem auch weitere Änderungen – wie beispielsweise die Umstellung auf eine kalendertägliche Ausschreibung im Bereich Sekundärregelung und Minutenreserve – in Kraft treten.

Über Regelenergie
Als Regelenergie wird die Energie bezeichnet, die ein Netzbetreiber benötigt, um Leistungsschwankungen in seinem Stromnetz auszugleichen. Der Leistungspreis wird dem Anbieter von Regelenergie für die gesicherte Vorhaltung der Erzeugungs- oder Verbrauch von Energie gezahlt. Mit dem Arbeitspreis wird ihm hingegen der tatsächliche Einsatz vergütet.

© IWR, 2018


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