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Bundesländer fordern Nachjustierungen am Energiesammelgesetz

© Fotolia© FotoliaBerlin - In einer Sondersitzung hat der Umweltausschuss des Bundesrates gestern (14.11.2018) über den Entwurf des Energiesammelgesetzes beraten. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hatten Anträge zur Optimierung des Ausbaus von Energie aus Wind, Sonne und Biomasse gestellt, mit Erfolg.

Die Forderungen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zum weiteren Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Rahmen des Energiesammelgesetzes wurden in der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses als Ausschussempfehlung zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet.

Energiewende soll einfacher, konsequenter und schneller werden
In einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Bundesrates wurde über drei Anträge zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Nachbesserung des vorgelegten Entwurfs des Energiesammelgesetzes beraten. Der Ausschuss hat allen drei Anträgen zugestimmt. Auf dieser Grundlage soll der Gesetzesentwurf im anstehenden Bundesrats-Plenum weiter beraten werden. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wollen über die Anträge dazu beitragen, dass die Energiewende künftig einfacher wird und konsequenter und dynamischer vorankommt.

Regionalisierungskomponente für mehr Akzeptanz der Windenergie
Für den Windenergiesektor haben sich die beiden Bundesländer damit durchgesetzt, eine Regionalisierungskomponente für das Energiesammelgesetz vorzusehen. So könnte nach Einschätzung von Höfken und Untersteller die Ausbauverteilung der Windenergie an Land zwischen dem Norden, Süden und der Mitte Deutschlands fairer verteilt werden. Nicht bezuschlagte Mengen müssten in den nächsten Ausschreibungsrunden hinzukommen statt wie bisher wegzufallen. Schon aus Akzeptanzgründen müsse der Ausbau der Windkraft in Deutschland ausgewogen verteilt werden, so Höfken und Untersteller weiter.

Vergütungs-Vorteile für Solar-Dachanlagen sollen erhalten werden
Auch bei der Solarenergie haben sich Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zusammen mit anderen Ländern auf eine klare Empfehlung des Umweltausschusses verständigt. Nach dem Gesetzentwurf der Bunderegierung sollte die Vergütung für Solarenergie bei Dachanlagen um mehr als 20 Prozent reduziert werden. Nach Auffassung des Ausschusses soll nun der beihilferechtliche Spielraum maximal ausgeschöpft und die Absenkung der Vergütung damit auf den Prüfstand gestellt werden, so Umweltministerin Höfken.

Kritisiert wird insbesondere auch, dass die Sonderkürzung nicht angekündigt war und bereits zu Beginn des nächsten Jahres kommen solle. „Das würde sämtliche Kalkulationen der Solarbranche für aktuelle Projekte über den Haufen werfen und die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Deutschland gefährden. Das widerspricht Vertrauensschutz und Planungssicherheit.“

Unnötige Hürden für Bioenergie-Ausbau beseitigen
Des Weiteren fordern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg bei der Bioenergie eine Anpassung des Vergütungssystems. Unnötige Hürden für den Bioenergiemarkt müssten abgebaut werden, um den bisher stark unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen neuen Schub zu geben. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg setzen vor diesem Hintergrund auf einen Ausbau der Flexibilisierung von Biogasanlagen, eine Stärkung der klimaschutzrelevanten Wirtschaftsdüngervergärung und die Verteilung des Ausschreibungsvolumens für Biomasseanlagen auf zwei statt bisher einen Gebotstermin pro Jahr. Auch diesem Antrag wurde zur Berücksichtigung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zugestimmt.

© IWR, 2018


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15.11.2018

 



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