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Einigung beim Klimapaket: Was die GroKo beschlossen hat

© Fotolia© FotoliaBerlin - Das Klimapaket der Bundesregierung ist da. Nach einer Marathonsitzung im Kanzleramt haben sich die Koalitionsspitzen auf ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz geeinigt.

Die Kosten für die Maßnahmen des "Klimaschutzprogramms 2030" werden von Bundesfinanzminister Scholz bis 2023 mit mehr als 54 Milliarden Euro angegeben. Die Regierung will diese Summe aber ohne neue Schulden stemmen, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Finanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung des Programms betonten. Nachfolgend ein Überblick über wichtige Maßnahmen aus dem 22 seitigen Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Zentrale Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 - CO2-Bepreisung
Eine zentrale Maßnahme im Klimaschutzprogramm 2030 ist die Einführung einer CO2-Bepreisung über Zertifikate. Zunächst wird ein Festpreis eingeführt, bei dem die Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen verkauft werden, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen. Im Jahr 2021 sollen die Zertifikate zu einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 ausgegeben werden. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen. So sollen Benzin und Diesel Medienberichten zufolge zunächst um etwa 3 Cent je Liter verteuert werden, in einem zweiten Schritt bis 2026 dann weiter auf 9 bis 15 Cent je Liter. Auch im Verkehr und bei Gebäuden soll ab 2021 der CO2-Preis über einen Zertifikatehandel festgelegt werden. Im Gegenzug zu der CO2-Bepreisung sollen Bürger und Wirtschaft beim Strompreis durch eine Senkung der EEG-Umlage entlastet werden. Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh gesenkt. Entlang des CO2-Bepreisungspfades beträgt die Entlastung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh.

Der Gebäudesektor - Austauschprämie für Ölheizungen
Zu den Maßnahmen im Gebäudesektor zählt neben der Förderung von energetischen Sanierungen u.a. die Erneuerung von Heizanlagen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, ist eine Austauschprämie mit einem Förderanteil von 40 Prozent für ein effizienteres Heizsystem vorgesehen. Die Bundesregierung will zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist.

Der Verkehrssektor - höhere Pendlerpauschale und mehr E-Ladesäulen
Im Verkehrssektor wird die Bundesregierung den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur fördern. Bis 2030 sollen in Deutschland insgesamt 1 Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Mit Blick auf die Attraktivität von Bus und Bahn soll der Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs vorangebracht werden. Um Bahnfahrens im Vergleich zum Flugverkehr interessanter zu machen, soll die Mehrwertsteuer auf Bahntickets für den Fernverkehr zum 1. Januar 2020 von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert werden. Die Luftverkehrsabgabe soll entsprechend angehoben werden.

Als Entlastung für einen CO2-Preis im Verkehr hat sich die Bundesregierung auf eine Erhöhung der steuerlich ansetzbaren Pendlerpauschale (einfacher Weg zur Arbeitsstätte) um fünf Cent pro Kilometer ab 2021 von jetzt 30 auf dann 35 Cent / Kilometer geeinigt. Diese Maßnahme greift erst ab dem 21. Kilometer und gilt befristet bis zum 31.12.2026. Im Zeitraum 2020 bis 2030 will sich der Bund zudem jährlich mit einer Milliarde Euro zusätzlichem Eigenkapital an der Bahn beteiligen. Die Bahn soll dadurch in die Lage werden, mehr Finanzielle Mittel in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und des Bahnsystems zu investieren.

Erneuerbare Energien: mehr Photovoltaik und Offshore Windenergie
Im Bereich erneuerbare Energien bestätigt die Bundesregierung das 65 Prozent-Ziel bis 2030. Wie dieses Ziel erreicht werden soll, bleibt allerdings weitgehend offen. Erfreulich aus Sicht der Photovoltaik-Branche ist die Aufhebung des 52 GW-Deckels. Bei der Offshore-Windenergie wird das Ausbauziel auf 20 GW bis 2030 angehoben. Für die Windenergie an Land bleibt dagegen unklar, wie der weitere Ausbau erfolgen soll. Im Mittelpunkt steht hier mit dem Verweis auf die Akzeptanzförderung lediglich die Implementierung einer pauschalen Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung. Bestätigt wird zudem ein Festhalten an der 10 H Abstandsregel in Bayern.

© IWR, 2019


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20.09.2019

 



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