Solarbranche.de - Das Branchenportal der Solarindustrie-
+++ Solarenergie-Branchenkontakte, PV-Vergütungsrechner, Förderung, Solar-Installateure +++



Home | News | Termine | Jobs | Infos | Konditionen | Kontakt     
 
  Firmen-Marktplatz:
 |   |   |   |   | 
 


Details-Checkliste PV Photovoltaik-Solaranlage

 

Photovoltaikanlage auf einem Dach, © IWR

Zurück zur Übersicht

Start PV EEG Rechner

Zur PLZ-Suche
Solar Handwerker

 

Mit einer (PV)-Photovoltaik-Solaranlage wird Strom aus Sonnenlicht erzeugt. Mit dem Solarcheck von www.solarbranche.de haben Sie bereits einen schnellen Solarplanungs-Überblick erhalten. Nachfolgend sind weitere Detailinformationen & Hintergrundinformationen für die Planung & Errichtung einer Solarstromanlage aufgeführt:

1. Genehmigung von Solaranlagen


In der Regel sind Solaranlagen genehmigungsfrei, sofern sie an der Fassade, auf Flachdächern oder in der Dachfläche errichtet werden. Einige Länder bestehen auf einer Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Baukörper hervorspringen. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne oder andere Vorschriften für die bauliche Gestaltung vorgegeben werden (z. B. denkmalgeschützte Bauten). Die Genehmigung von Solaranlagen geschieht durch die Bauordnungsämter. Zuständig für die Gesetzgebung sind die Länder (Landesbauordnungen).

Hinweis:
Für eine Freiflächenanlagen wird auf jeden Fall eine Baugenehmigung benötigt.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Planung einer Photovoltaik-Anlage bei der zuständigen Bauordnungsbehörde nach bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Genehmigung der Anlage. 

2. Solarförderung & Solarvergütung


Die Vergütungssätze für PV-Solaranlagen sind von zahlreichen Faktoren abhängig. Im Standardfall, d.h. bei Anlagen unter 30 kW auf Gebäuden, beträgt die Solar-Vergütung 57,40 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütung wird für 20 Jahre gezahlt. Nachfolgend die differenzierte Aufstellung:Solarvergütung

  • für PV-Anlagen bis 30 kW auf Gebäuden: 57,40 Cent
  • für PV-Anlagen > 30 kW bis 100 kW auf Gebäuden: 54,60 Cent
  • für PV-Anlagen > 100 kW auf Gebäuden: 54,00 Cent


  • für PV-Anlagen in Fassaden integriert: +5,00 Cent Bonus
  • für PV-Anlagen auf Freiflächen: 45,70 Cent*
    * gilt nur, wenn baurechtliche Bedingungen erfüllt sind, d.h. Fläche im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Baugesetzbuches liegt oder eine Fläche ist, für die ein ein Verfahren nach § 38, Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt wurde

Die Vergütung gilt für 20 Jahre für diejenigen Solar-Anlagen, die im Jahr 2004 neu an das Stromnetz angeschlossen werden. Ab dem Jahr 2005 sinkt die Solarvergütung für PV-Neuanlagen um 5 Prozent über die Laufzeit von 20 Jahren, usw.
Bei Freiflächen-Anlagen beträgt diese Degression ab 2006 jährlich 6,5 Prozent.

3. Statische Anforderungen und Installation


Das zusätzliche Gewicht, welches durch eine PV-Anlage herbeigeführt wird, beträgt ca. 0,25 kN/m² und überschreitet in der Regel nicht 15 % der Gesamtlast, für die der Dachstuhl ausgelegt ist. Allerdings sollte bei größeren Dachneigungen bzw. windexponierten Standorten eine individuelle Prüfung der Dachstatik erfolgen.

Die Installation der Solarmodule auf dem Dach ist relativ leicht machbar. Auf Schrägdächern werden die Solarmodule üblicherweise auf eine Unterkonstruktion mit einigen Zentimetern Abstand zum Dach montiert.Werden die Solarmodule schon während der Bauphase in das Dach integriert, dann können Kosten für Dachziegel eingespart werden.

Eine optimale Nutzung der Strahlungsenergie ergibt sich mit der Montage der Module auf nach Süden ausgerichteten Dächern mit einer Dachneigung von 45°. Jedoch haben Untersuchungen ergeben, daß hier Toleranzen möglich sind. So werden beispielsweise für alle Dachausrichtungen von Südost bis Südwest und Dachneigungen zwischen 10° und 50° mindestens 95 % der maximalen Energieausbeute erreicht. 

Die erwartete Lebensdauer von Solarmodulen liegt heute bei weit über 25 Jahren. Aus diesem Grund ist eine einwandfreie Montage wichtig, damit keine Schäden bezüglich der Haltekonstruktion oder der elektrischen Verdrahtung auftreten und so ein langfristiger Einsatz der Solarmodule möglich wird. Aus diesem Grunde sollte die Installation von Fachleuten vorgenommen werden.

4. Netzanschluss


Damit der erzeugte Solarstrom abfließen kann, ist ein Netzanschluss erforderlich. Zuständig ist der örtliche Stromnetzbetreiber (i.d.R. über den Stromversorger erreichbar). Manchmal wurde für die Einspeisung ein weit entfernter Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz vorgeschrieben, z.B. beim nächsten Mittelspannungstransformator. Das Solarstrom-Verlängerungskabel führte zu höheren Kosten.

Mit in Kraft treten des neuen Erneuerbaren Energien-Gesetzes brauchen PV-Anlagen bis insgesamt 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Stromanschluss zukünftig eine solche Verlängerung der Anschlussleitung nicht zu bezahlen. Die entstehenden Mehrkosten für eine Stromkabel-Verlängerung trägt der Netzbetreiber.

   
 
Home | Mediadaten | Impressum | Disclaimer | E-mail