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Infos für den Betrieb von PV-Anlagen

Um den Ausbau der Solar-Stromerzeugung zu unterstützen, erhalten die meisten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlage) in Deutschland bislang eine auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für 20 Jahre garantierte Abnahmevergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Diese Vergütungszahlungen sollen einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen sicherstellen.

Im Zuge der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde mit dem EEG 2014 der Wechsel von einem Festvergütungs- auf ein Ausschreibungssystem eingeleitet. Die ersten Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Mit Inkrafttreten des EEG 2017 gilt künftig für alle regenerativen Energieerzeugungs-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kW der Ausschreibungsmechanismus.

Das IWR stellt für die Solar-Planung eine Suche in der Solar-Handwerker-Datenbank nach Postleitzahlen zur Verfügung.

Nachfolgend können Sie sich über die wichtigsten Grundlagen für die Errichtung einer PV-Anlage informieren.

Zur Checkliste für die Planung und Errichtung von PV-Anlagen