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EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Ökostrom-Förderung

Brüssel – Staatliche Markteingriffe im Stromsektor können nötig sein, um politische Ziele wie den Klimaschutz zu erreichen. Dabei ist jedoch stets auf die Kosten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu achten. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) stellt eine staatliche Intervention in den Strommarkt dar. Die EU-Kommission hat nun Leitlinien zur Förderung von erneuerbarer Energien herausgegeben.

Am Dienstag veröffentlichte die EU-Kommission das Papier, welches den Mitgliedsstaaten Informationen, Leitlinien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand geben soll, um für die nationalen Regelungen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Marktwirtschaft statt staatliche Eingriffe
Maßgeblich geht die Veröffentlichung auf Regelungen zu den Reservekapazitäten ein, die durch den hohen Einsatz von erneuerbarer Energien im Strombereich vorzuhalten sind. Dabei soll von übermäßigen staatlichen Interventionen abgesehen und mehr Markt ermöglicht werden. Förderungen sollten daher nur mit Augenmaß und nicht länger als nötig gewährt werden. Sobald eine Technologie wettbewerbsfähig ist, soll sie schrittweise an die Marktentwicklungen angepasst werden. Augenmaß gilt auch für die Bereitstellung von Reservekapazitäten aus Gas- und Kohlekraftwerken. Wichtig sei es zu analysieren, in wie weit dies wirklich notwendig ist und wenn ja, was die Ursachen sind. Diese Ursachen gilt es anschließend zu beseitigen.

Wichtige Grundsätze, aber keine Rechtsverbindlichkeit
EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärte dazu, dass das wichtigste Ziel des Marktes eine sichere und bezahlbare Energieversorgung sei. Öffentliche Eingriffe müssten diese Ziele unterstützen. Notwendig sei, so Oettinger, dass die Maßnahmen kosteneffizient sind und sich an die verändernden Umstände anpassen.
Diese Leitlinien stellen zwar keinen verbindlichen Rechtsakt dar, geben aber die wichtigsten Grundsätze der EU-Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen wieder. Von besonderem Interesse könnten die Leitlinien in Hinblick auf die zukünftige Gestaltung des EEG sein. Besonders die ungleiche Belastung von energieintensiver Industrie und anderen Verbrauchern soll noch von der EU-Kommission untersucht werden. Es ist möglich, dass Deutschland wegen der Ausnahmeregelungen für bestimmte Industriezweige ein Verfahren bevorsteht.

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07.11.2013

 



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