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Umweltbundesamt schlägt Reform bei EEG-Umlage vor

© UBA© UBADessau, Roßlau - Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine Reform der EEG-Umlage. Ziel ist es, die EEG-Umlage gerechter zu machen.

Das UBA hat ein Gutachten beauftragt, in dem verschiedene Optionen zur Reform der EEG-Umlage untersucht werden. Auftragnehmer ist das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft.

Zusätzliche Steuer für soll EEG-Umlage senken
Die Verfasser des Gutachtens „Alternative Finanzierungsoptionen für erneuerbare Energien im Kontext des Klimaschutzes und ihrer zunehmenden Bedeutung über den Stromsektor hinaus“ empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern. Dadurch werde es möglich, die häufig als „Preisschild der Energiewende“ missverstandene EEG-Umlage zu senken. Gleichzeitig entstünden durch die CO2-Bepreisung mehr ökonomische Anreize für den Klimaschutz, so das UBA.

Steuer auf Kraft- und Heizstoffe soll EEG-Umlage um 3 Cent / kWh reduzieren
Im Rahmen des Gutachtens wurden zwei Reformoptionen untersucht, die die EEG-Kosten breiter als bisher verteilen sollen. Die erste Reformoption besteht darin, die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag zu ergänzen. Bei einem Aufschlag von 30 Euro pro Tonne emittiertem Kohlendioxid auf die geltenden Energiesteuersätze könnten nach ersten Schätzungen rund 10 Milliarden Euro mehr in die staatlichen Kassen fließen. Diese Einnahmen könnten aus dem Bundeshaushalt direkt und gesetzlich verankert auf das EEG-Konto der Netzbetreiber gezahlt werden und so die EEG Umlage senken, so das UBA. Statt 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) im Jahr 2017 könnte die EEG-Umlage um 3 Cent / kWh sinken. Eine solche aufkommensneutrale Reform wäre kurzfristig umsetzbar und ein wichtiges Signal für eine erfolgreiche Energiewende und den Klimaschutz, begrüßt das UBA diesen Vorschlag.

Steuer im Stromsektor bringt zusätzliche Entlastung
Als zweite Reformoption wird in dem Gutachten vorgeschlagen, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. So könnte ergänzend zum Emissionshandel eine weitere, am CO2-Gehalt orientierte Belastung für fossile Energieträger erreicht werden. Dies würde fossile Energieträger in der Stromerzeugung verteuern und tendenziell zu höheren Börsenstrompreisen führen. Auf diese Weise ließe sich die EEG-Umlage reduzieren. Die steuerlichen Mehreinnahmen könnten außerdem direkt für eine weitere Senkung der EEG-Umlage genutzt werden. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus UBA-Sicht die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.

Steigende Strompreise am Spotmarkt senken EEG-Umlage
Für Entspannung bei der EEG-Umlage sorgt bereits jetzt die Entwicklung der Strompreise am Spotmarkt der Strombörse. 2018 ist der mittlere monatliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse von 2,95 Cent / kWh um etwa 70 Prozent auf 4,95 Cent / kWh im Juli 2018 gestiegen. Die Höhe der EEG-Umlage ergibt sich aus der Differenz zwischen den EEG-Vergütungszahlungen an die Beteiber und den Einnahmen durch den Verkauf an der Strombörse. Sinkende Strompreise an der Strombörse führen zu einer höheren EEG-Umlage. Steigen die Strompreise am Spotmarkt der Strombörse wie zur Zeit, sorgt das für höhere Einnahmen beim EEG-Stromverkauf und damit für eine eher sinkende EEG-Umlage.

Die EEG-Umlage für die Stromverbraucher wird in jedem Jahr Mitte Oktober von den Übertragungsnetzbetreibern für das darauffolgende Kalenderjahr ermittelt. Im Jahr 2018 liegt die EEG-Umlage bei 6,79 Cent / kWh. Die Ökostromerzeugung auf der Grundlage des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wird nicht aus Steuermitteln finanziert.


© IWR, 2018


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27.08.2018

 



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