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Sinkende Strom-Netzentgelte verpuffen für Privatkunden

© flashpics - Fotolia© flashpics - FotoliaBerlin - Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz senkt seine Netzentgelte für 2019. Auch die anderen ÜNB werden ihre Netzentgelte anpassen. Bei den meisten Stromkunden kommt davon auf der Stromrechnung aber nicht viel an.

Das 2017 in Kraft getretene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) sieht vor, ab 2019 regionale Unterschiede bei den Netzentgelten sukzessive auf ein bundesweit einheitliches Niveau anzugleichen. Neu ist auch, dass die Kosten für die Offshore-Netzumlage ab 2019 aus den Netzentgelten herausgerechnet und auf der Stromrechnung separat ausgewiesen werden.

Gesetz zur Harmonisierung der ÜNB-Netzentgelte sorgt für sinkende Netzentgelte
Der für den Norden und Osten Deutschlands zuständige Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz wird seine Netzentgelte für 2019 nach vorläufigen Daten um 23 Prozent senken. Auch die übrigen ÜNB werden reduzieren, die Anpassung fällt hier allerdings geringer aus: Tennet (- 7 Prozent), TransnetBW (- 6 Prozent) und Amprion (-16 Prozent).

Die Reduzierung der ÜNB-Netzentgelte ergibt sich vor allem aus abwicklungstechnischen Gründen im Zuge des im Juli 2017 in Kraft getretenen Netzentgeltmodernisierungsgesetzes (NEMoG). Ziel des NeMoG ist es, bundesweit einheitliche Übertragungsnetzentgelte einzuführen.

Dazu werden ab 2019 die Offshore-Kosten bundesweit einheitlich über die Offshore-Netzumlage - statt wie bisher über die regional unterschiedlichen Netzentgelte - gewälzt und aus den Kosten für die Netzentgelte herausgerechnet. Im Rahmen des NEMoG erfolgt ab 2019 zudem die schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte der vier deutschen ÜNB bis zum Jahr 2023. Für 2019 bedeutet dies, dass erstmals ein bundeseinheitlicher Netzentgeltanteil von 20 Prozent bei den ÜNB-Entgelten zum Ansatz gebracht wird.

Sinkende Netzentgelte verpuffen bei Privatverbrauchern
Die Kunden profitieren je nach Kundengruppe unterschiedlich von der Preisanpassung. Bei Privathaushalten werden die Auswirkungen gering sein, da hier der Anteil der Nutzung der oberen Übertragungsnetze bezogen auf den gesamten Strompreis pro Kilowattstunde im Schnitt lediglich 5 Prozent ausmacht. Im Mittel entfallen die verbleibenden 95 Prozent auf Strombeschaffung und Vertrieb (21,5 Prozent), Steuern, Abgaben und Umlagen (54 Prozent) und das Netznutzungsentgelt auf der unteren Ebene der Verteilnetze (19,5 Prozent).

Eine 23-prozentige Senkung der Entgelte für die Übertragungsnetze bringt für einen Vier-Personen-Privathaushalt mit einem Jahresverbrauch von rd. 4.000 Kilowattstunden daher nach Berechnungen von 50Hertz nur eine Ersparnis von rd. zehn Euro im Jahr. Energieintensive Unternehmen, die direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen sind, profitieren von der Anpassung der Netzentgelte dagegen deutlich stärker. Ein Industriekunde wie ein Stahlwerk mit jährlich ca. 4.000 Benutzungsstunden zahlt nach 50Hertz-Berechnungen 2019 statt 20 Millionen Euro nur noch rd. 16 Millionen Euro Netzentgelte für die Nutzung des Übertragungsnetzes.

Neue Offshore-Netzumlage kommt
Die ab 2019 separat auf der Stromrechnung auszuweisende Offshore-Netzumlage enthält neben der Offshore-Haftungsumlage auch die bislang unter den Netzentgelten subsummierten Offshore-Netz-Kosten. Da die Offshore-Netzumlage der Ausgleichsregelung unterliegt, können energieintensive Industriebetriebe befreit werden. Die übrigen Gewerbe- und Haushaltskunden bleiben aber umlagepflichtig. Damit reduziert sich die Zahl der Stromkunden, die für den Ausbau der Offshore-Netze aufkommen. Je nachdem, wie hoch die Offshore-Umlage im nächsten Jahr ausfällt, könnten per saldo trotz reduzierter ÜNB-Netzentgelte am Ende Strompreiserhöhungen für Haushalts- und Gewerbekunden resultieren, die sich aus der Umverteilung der Offshore-Kosten ergeben. Die Höhe der Offshore-Netzumlage soll am 15. Oktober 2018 zusammen mit der EEG-Umlage bekannt gegeben werden.


© IWR, 2018


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05.10.2018

 



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