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Zentrale Datenbank der Energiewende offiziell gestartet

© Fotolia© FotoliaBonn – Lange hat es gedauert, aber heute (31.01.2019) ist nun der offizielle Startschuss für das Internetportal zum Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gefallen.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) gibt einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes und die Fortschritte bei der Energiewende. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren.

Bündelung aller Stammdaten in einem einzigen Register
Die ersten Überlegungen zu dem neuen Anlagenregister gab es bereits im Sommer 2013. Seitdem hat es zahlreiche Konsultations- und Abstimmungsrunden gegeben, inklusive einer Verschiebung des Startermins um 1,5 Jahre.

Mit dem Start des Markstammdatenregisters liegt nun eine Datenbank vor, die einen umfassenden und zentralen Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben soll. In dem Register werden die bisher in verschiedenen Registern der Bundesnetzagentur erfassten Daten in einem einzigen Datenbestand gebündelt. Das MaStR soll den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereitstellen. Zwischen den Akteuren soll das Register die Kommunikation vereinfachen.

„Indem wir die Daten zentral erfassen, bauen wir Bürokratie ab und verbessern die Datenqualität und Transparenz. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Energiewende, so BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden", so Homann weiter.

Nach Angaben der BNetzA sind im MaStR mit dem heutigen Start aus den bisherigen BNetzA-Registern Daten bis etwa Ende September 2018 migriert worden. In den nächsten ca. zwei Monaten soll der Datenbestand vervollständigt werden.

Registrierungspflicht nicht nur für Anlagenbetreiber
Für alle Akteure des Strom- und Gasmarkts besteht die Verpflichtung, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen. Dabei gilt, dass Bestandsanlagen neu registriert werden müssen, auch wenn sie bereits bei der BNetzA gemeldet sind. Das gilt für Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate genauso wie für Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Bei der Registrierung sind Fristen zu beachten. Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich ein Zeitraum von zwei Jahren ab Start des Webportals, in dem der Betreiber die Anlagendaten noch einmal bei der BNetzA melden muss. Die Registrierungsfrist bei Neuanlagen beträgt nur einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. Die Einhaltung der Fristen ist aus Betreibersicht essentiell, um die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge zu beziehen. Bei Nichteinhaltung der Fristen besteht seitens des Betreibers kein Anspruch auf die Vergütungszahlungen.

Welche Informationen müssen angegeben werden?
Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten oder die Unternehmensform. Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), müssen dagegen nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

© IWR, 2019


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