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Solar-Petition für Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen virtuell übergeben

© SFV© SFVBerlin, Aachen - Derzeit gerät die Solarstromnutzung in Deutschland von zwei Seiten unter Druck. Neben dem von der Bundesregierung immer noch nicht abgeschafften 52 GW Deckel, droht in den nächsten Jahren mit dem Auslaufen aus dem 20-jährigen Vergütungszeitraum des EEG für zahlreiche Anlagen das wirtschaftliche Aus.

Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 114 Megawatt Peak (MWp) aus der 20-jährigen EEG-Vergütung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind über 1 Gigawatt Peak (GWp) Solarleistung davon betroffen. Dagegen wehren sich Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) und rd. 70 Umweltorganisationen mit einer Petition, die nun virtuell an das Bundeswirtschaftsministerium übergeben wurde.

Virtuelle Übergabe der Petition „Kein Aus für Solaranlagen nach 20 Jahren“
In der vergangenen Woche haben sich am Donnerstag (07.05.2020) über 25 Umweltorganisationen virtuell getroffen, um die Petition „Kein Aus für Solaranlagen nach 20 Jahren“ persönlich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu überreichen. Nicht etwa, wie sonst üblich, vor Ort in Berlin, sondern aufgrund von COVID-19 digital per Zoom Konferenz. Unterstützt wird die Petition von rd. 70 Umweltorganisationen, Vereinen und Verbänden.

In der Petition mit aktuell (11.05.2020) rd. 123.100 Unterzeichnern geht es um die Photovoltaik-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Vergütung im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) rausfallen. Gemeinsam fordern die Unterzeichner Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als Vertreter der Bundesregierung dazu auf, eine dauerhafte Abnahme des Solarstroms zu regeln und die dezentrale Bürger-Energiewende voran zu treiben. Für den Weiterbetrieb dieser Anlagen gibt es, so hat es der SFV in einem Gutachten analysiert, keine umsetzbaren gesetzlichen Regelungen.

„Uns war wichtig, dass die Vereine, mit denen wir die Petition gestemmt haben, die Möglichkeit bekommen, an der Übergabe teilzunehmen. Ohne sie hätten wir es kaum geschafft, unser Klimaschutz-Anliegen zum Weiterbetrieb von funktionstüchtigen Solarstromanlagen zu verbreiten“ freut sich die SFV-Geschäftsführerin Susanne Jung, auf deren Initiative die Petition auf der Petitionsplattform WeAct gestartet wurde.

PV-Anlagen auch nach Ende der EEG-Vergütung Bestandteil der Energiewende
Die Bundesregierung wird in der Petition u.a. dazu aufgefordert, anzuerkennen, dass funktionstüchtige PV-Anlagen auch nach dem Ende des 20 jährigen EEG-Vergütungszeitraumes ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssen, und dass Strom aus jeder PV-Anlage unabhängig vom Alter der Anlage weiterhin wie bisher vom Netzbetreiber abgenommen werden muss. Da ein Weiterbetrieb nur dann sichergestellt ist, wenn Anlagenbetreiber die Möglichkeit erhalten, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage fortzuführen, wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb (z. B. Messung) so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten. „Kostenintensive Umbauten, neue Zählerkonzepte und Vermarktungsverpflichtungen für Reststrom zu Minimalpreisen“ seien keine belastbaren Weiterbetriebsoptionen, so Susanne Jung.

Um wichtige Grundvoraussetzungen für den Weiterbetrieb der Anlagen zu schaffen, soll die Bundesregierung beschließen, die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien unverzüglich bis spätestens zum Jahresende 2020 in deutsches Recht umzusetzen. Für netzeingespeisten Strom soll pro Kilowattstunde (unabhängig vom Alter der Anlage) mindestens den Börsenstrompreis auszuzahlen (Art. 21 Nr. 2d EU-RL). Zusätzlich soll zudem sichergestellt werden, dass auf eigenverbrauchten und durch Dritte in örtlicher Umgebung zur Photovoltaikanlage genutzten Solarstrom keine Abgaben und Umlagen erhoben werden (Art. 21 Nr. 3 c u. 4 EU-RL).


© IWR, 2020


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11.05.2020

 



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