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Bundestag beschließt höheren CO2-Preis ab 2021

© Adobe / Fotolia© Adobe / FotoliaBerlin - Der Bundestag hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert und einen höheren CO2-Preis im Verkehr und bei Gebäuden ab 2021 beschlossen. Damit wird der Emissionshandel im Jahr 2021 nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne starten.

Der Bundestag hat gestern (08.10.2020) den Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (19/19929, 19/22346 Nr. 1.21) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (19/23184) angenommen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen votierten für den Entwurf. FDP, Linksfraktion und AfD stimmten dagegen.

Brennstoffemissionshandelsgesetz geändert - Zertifikatpreise steigen
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz wurde der Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Wärme ab dem Jahr 2021 eingeführt. Die Große Koalition wollte eigentlich mit 10 Euro pro Tonne beginnen. Der Bundesrat hatte 2019 wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets 2030 allerdings den Vermittlungsausschuss angerufen. Im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens hatten sich Bundestag und Bundesrat auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die zusätzlichen Erlöse aus dem Brennstoffemissionshandel sollen vollständig zur Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und ab dem 1. Januar 2024 auch zur Anhebung der zusätzlichen Entfernungspauschale für Pendler verwendet werden.

Die Zertifikatspreise steigen für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Ein Zertifikat berechtigt zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid. Im ersten Jahr 2021 ergibt sich nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums im Verkehrssektor damit eine Erhöhung von 7 Cent pro Liter Benzin und 8 Cent pro Liter Diesel sowie im Wärmesektor um 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas.

Vermeidung von Carbon Leakage - Bundestag verabschiedet Entschließung
Die Bundesregierung erwartet durch den höheren Einstiegspreis der Emissionszertifikate für einige Unternehmen Nachteile im internationalen Wettbewerb. Sie hatte deshalb eine Carbon-Leakage-Verordnung angekündigt, auf deren Grundlage Unternehmen einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Als Gegenleistung sollen die begünstigten Unternehmen verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen umzusetzen, die die Energieeffizienz verbessern und CO2-Emissionen verringern. Mit der Carbon-Leakage-Verordnung soll verhindert werden, dass es durch den Emissionshandel zu einer Verlagerung der Produktion ins Ausland kommt, von der einerseits Arbeitsplätze betroffen sind, andererseits der Klimaschutz nicht profitiert, da die CO2-Emissionen lediglich woanders entstehen. Der Bundestag hat die Einführung der Carbon-Leakage-Verordnung mit Wirkungen zum 1. Januar 2021 in einer Entschließung gestern mit einer Reihe von Forderungen verknüpft. So soll die Bundesregierung die Carbon-Leakage-Verordnung u.a. noch 2020 beschließen und dem Bundestag zuleiten sowie bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen auch nationale Besonderheiten berücksichtigen.


© IWR, 2020


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