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Bundesrat macht Weg für wichtige Energiegesetze frei

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Der Bundesrat hat in der letzten Woche am Freitag (20.05.2022) verschiedene wichtige Energiegesetze final gebilligt. Dabei stehen die Abschaffung der EEG-Umlage und die Stärkung der Vorsorge im Energiebereich im Fokus. Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) sieht die Länderkammer Nachbesserungsbedarf.

Konkret geht es bei den am Freitag gebilligten Gesetzen um die Novelle des Energiesicherungsgesetzes aus dem Jahr 1975, das LNG-Beschleunigungsgesetz sowie das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Darüber hinaus wurde auch das sogenannte Sanktionsdurchsetzungsgesetzes vom Bundesrat gebilligt, das eine effektivere Durchsetzung der EU-Russlandsanktionen in Deutschland sicherstellen soll. Nachfolgend ein Überblick über Ziele und Inhalte der drei Gesetze.

Novelle des Energiesicherungsgesetzes
Deutschland will sich mit dem umfassenden Update des Energiesicherungsgesetzes von 1975 weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten wappnen. Das Energiesicherungsgesetzt stammt ursprünglich aus den Zeiten der ersten Ölkrise in den 70er Jahren.

Das Gesetz gibt der Bundesregierung Handlungsmöglichkeiten bei einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung. Das reicht von Verordnungsermächtigungen, über eine Stärkung der europäischen Solidarität bis hin zur Einrichtung einer digitalen Plattform, die eine bessere Steuerung der Gasreduktion bei Unternehmen erlaubt.

Zusätzlich bietet das Gesetz Rechtsgrundlagen für besondere Maßnahmen der Krisenvorsorge, die unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen schon vor Eintritt einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der Energieversorgung angewendet werden können. Dazu gehört z.B., dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, bei Bedarf unter eine Treuhandverwaltung gestellt werden können bzw. im Worst-Case auch enteignet werden können, wenn die Sicherung der Energieversorgung nicht anders gewährleistet werden kann.

Zudem wird eine Regelung zur Preisanpassung entlang der gesamten Lieferkette für den Fall aufgenommen, dass Gaslieferungen aus einem Drittstaat nach Deutschland ausbleiben oder drastisch gekürzt werden. Ziel dieser Regelungen zur Preisanpassung ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte zu verhindern.
Um die Rechte der davon betroffenen Kunden zu wahren, wurden durch den Bundestag ergänzende Regelungen für ein Preisanpassungsmonitoring und Vorgaben für eine Absenkung der Preise, nachdem sich die Lage wieder normalisiert hat, aufgenommen.

LNG Beschleunigungsgesetz erhöht Tempo bei Errichtung und Betrieb von Flüssiggasterminals
Durch das Gesetz Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNGG) werden die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), sogenannten FSRU (Floating Storage and Regasification Units) sowie des Baus der erforderlichen Anbindungsleitungen zum Gasnetz beschleunigt.

Hintergrund für das Gesetz ist der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der dafür gesorgt hat, dass sich Lage auf den Energiemärkten zugespitzt hat und die Bundesregierung nunmehr den schnellstmöglichen Aufbau einer unabhängigeren nationalen Gasversorgung vorantreibt. Eine der wenigen Möglichkeiten Deutschlands, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG).

Das LNG-Beschleunigungsgesetz ermöglicht es den Genehmigungsbehörden bei schwimmenden LNG-Anlagen und Leitungen vorübergehend, auf Basis des EU-Rechts unter bestimmten Voraussetzungen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung abzusehen. Dies ist durch die derzeit bestehende Ausnahmesituation gerechtfertigt, so die Bundesregierung. Bei festen LNG-Terminals, die noch nicht in diesem Winter in Betrieb gehen, wird weiterhin eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Gesetz Abschaffung der EEG-Umlage
Der Bundesrat hat zudem den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher final gebilligt. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.

Bundesrat fordert Nachbesserungen am Entwurf des EEG 2023
Die Länder haben am Freitag zudem eine ausführliche Stellungnahme zu von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG beschlossen, die nun in den Bundestag, der über das Vorhaben berät. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder eine Reihe von Änderungen.

So fordert der Bundesrat unter anderem, dass für die Realisierung von Ausbauvorhaben des Verteilnetzes, die der Netzintegration erneuerbarer Energien dienen, ebenfalls das öffentlichen Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass sich die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf Verteilnetze erstrecken soll. Darüber hinaus fordert die Länderkammer für den weiteren Gesetzgebungsprozess innovative Technologien zu fördern und neben der Stromversorgung auch die Wärmeversorgung stärker in den Fokus zu rücken.


© IWR, 2022


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23.05.2022

 



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