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EU-Gasrichtlinie: Gefährdet Votum der Bundesregierung den Wasserstoff-Markthochlauf?

© IWR© IWRBerlin - Zu den Kernelementen der Transformation des Energiesystems in Deutschland zählt ein schneller Wasserstoff-Markthochlauf. Doch genau den könnte die Bundesregierung mit ihrer Positionierung im Europäischen Rat behindern, befürchtet der Interessensverband der Energieversorgungsunternehmen Geode.

Nachdem das Europäische Parlament in seinem Vorschlag zur Novellierung der EU-Gasrichtlinie (GasRL-E) auf Konfrontationskurs zum Vorschlag der EU Kommission gegangen ist, steht nun ein Trilogverfahren an. Dabei könnte das „German Vote“ der Bundesregierung einem zügigen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft entgegenstehen.

Angleichung bei Wasserstoff-Regulierung an Regelungen im Strom- und Gassektor
Das Europäische Parlament hatte am 15.03.2023 einen nach Einschätzung von Geode sehr guten Vorschlag zur Novellierung der GasRL-E vorgelegt. Damit wird dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission vom 15.12.2021, der eine nahezu vollständige eigentumsrechtlichen Trennung der künftigen Wasserstoffnetze von den Erdgasnetzen vorsieht, die Rote Karte gezeigt.

Die Forderungen des EU-Parlaments umfassen insbesondere eine Angleichung der Regulierung der Fernleitungsnetz- und Verteilnetzbetreiber bei Wasserstoff an die etablierten Regelungen im Strom- und Gassektor und somit auch Ausnahmen von der scharfen Entflechtung von Wasserstoffnetzen für vertikal integrierte Verteilnetzbetreiber (De-minimis-Regelung).

In seinem Vorschlag fordert das EU-Parlament zudem die Erstellung einer lokalen Gasnetzentwicklungsplanung durch die Verteilnetzbetreiber, die ein wichtiger Baustein zu einer ganzheitlichen Transformationsstrategie in den Gemeinden und Kommunen ist. Dies würde nach Ansicht von Geode Vizepräsident Prof. Christian Held die Lücke zur überregionalen Planung schließen und eine integrierte Erdgas-Wasserstoffnetzplanung „bottom up“ gewährleisten, die durch die kommunale Wärmeplanung rechtlich verankert werden könnte.

Geode warnt vor schlechtem Kompromiss durch Voting der Bundesregierung
Entscheidend ist daher nach Einschätzung von Geode nunmehr die Positionierung des Europäischen Rates im anstehenden Trilog-Verfahren. Und hier drohe durch das „German Vote“ von Bundeskanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium ein schlechter Kompromiss, befürchtet der Interessensverband.

Dieser Kompromiss sieht laut Geode vor, dass die Pflicht zur eigentumsrechtlichen Trennung von Erdgas- und Wasserstoffnetzen zugunsten der Fernleitungsnetzbetreiber durch eine Entfristung des sog. ITO-Models entschärft wird. Für lokale Energieversorger soll der zeitlich befristete Betrieb von geographisch abgegrenzten Wasserstoffnetzinseln ermöglicht werden.

Diese Änderungen würden den Verteilnetzbetreibern nach Einschätzung von Geode aber nicht helfen, da sie das auf Fernleitungsnetzbetreiber zugeschnittene ITO-Modell nicht nutzen. Und der Betrieb von separierten Wasserstoffnetzinseln, die keine Anbindung an das geplante europäische Wasserstoffnetz haben dürfen und zudem zeitlich befristet sind, ist wirtschaftlich und strukturell für regionale und lokale Verteilnetzbetreiber nicht darstellbar.

„Nicht nur Stadtwerke und Kommunen könnten damit beim Markthochlauf keine Rolle spielen, auch der Markthochlauf selbst wird massiv behindert, weil der schnelle Ausbau der Infrastruktur auch durch Transformation von Gasverteilnetzen nicht möglich wäre“, kritisiert Prof. Christian Held. Dies hätte negative Konsequenzen für die Energiewende, für die Beschäftigten der Stadtwerke sowie auch für die flächendeckende Versorgung kleinerer Industrieanlagen und Gewerbebetriebe.

Vorschläge von EU-Parlament für deutsches Versorgungssystem zielführend
Für das deutsche Versorgungssystem sind die Vorschläge des EU-Parlaments zielführend, so Geode. Es sei daher entscheidend, dass diese in den anstehenden Trilog-Verhandlungen auch von der Seite des Rates Gehör finden. Es sei daher dringend geboten, dass das BMWK sowie das Bundeskanzleramt als Ständiger Vertreter ihr Gewicht im Europäischen Rat einbringen mit dem Ziel, die kommunalen EVU von den überbordenden Entflechtungspflichten konkret auszunehmen und eine strukturelle und integrierte lokale Gasnetzplanung zu gewährleisten, appelliert Geode an die Bundesregierung.


© IWR, 2023


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