Bundes-Förderprogramm startet: Solar-Kombipaket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher
© Fotolia/AdobeBerlin – Das angekündigte Förderprogramm des Bundes zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden ist an den Start gegangen. Das Programm gilt nur für Eigentümer von eigenen und selbstgenutzten Wohnhäusern.
Für das neue Förderangebot, das seit dem 26.09.2023 gilt, stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die staatliche Förderbank KfW übernimmt die Abwicklung der Anträge.
Solar-Kombipaket für Eigentümer von selbstgenutzten Wochnhäusern
Die Möglichkeit zum Aufladen des eigenen E-Autos am eigenen Wohngebäude ist einer der häufigsten Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur. Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können ab sofort bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers beantragen, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder verbindlich bestellt ist. Über das Online-Kundenportal der staatlichen Förderbank KfW erfolgt die Abwicklung der Anträge komplett digital.
Die Details zur Förderung
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland unterstützt, hat die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms eng begleitet.
Nachfolgend die Förderdetails und Restriktionen im Überblick:
• Maximaler Zuschuss: 9.600 Euro, für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems (E-Auto als Stromspeicher) 10.200 Euro.
• Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage (mind. 5 kWp) und den Batteriespeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.
• Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
• Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.
• Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte eigene Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.
• Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
• Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.
• Die Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.
• Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
© IWR, 2023
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