Ausschreibung PV-Freiflächenanlagen: Gebotsvolumen in Ausschreibung zum 01. Dezember 2024 zum fünften Mal in Folge über 4.000 MW - Vergütungssätze sinken
© Adobe StockBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen und für Solaranlagen (Solaranlagen des ersten Segments) zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 bekanntgegeben. Das Interesse der Bieter ist riesig, das Volumen der eingereichten Gebote übersteigt das Ausschreibungsvolumen wieder deutlich.
Bei der jüngsten technologiespezifischen Ausschreibung der BNetzA für Freiflächen-Solaranlagen und Solaranlagen an oder auf baulichen Anlagen, die nicht in die Kategorie Gebäude oder Lärmschutzwände fallen, lag das Volumen der eingereichten Gebote wieder signifikant über dem ausgeschriebenen Volumen. Es ist das fünfte Mal in Folge, dass das Gebotsvolumen über 4.000 MW liegt.
Gebotsvolumen erreicht fast 5.000 MW Solarleistung
Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Dezember 2024 ist um mehr als das Zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge lag in dieser Runde wieder bei 2.148 Megawatt (MW). Eingereicht wurden aber 524 Gebote mit einem Volumen von 4.708 MW. Davon konnten 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW bezuschlagt werden, so die BNetzA.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,88 ct/kWh und 4,95 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 4,76 ct/kWh und damit um ca. 6 Prozent unter dem Wert der Vorrunde (5,05 ct/kWh). Letztmalig wurden in der Gebotsrunde im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt.
"Die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung übersteigt das Ausschreibungsvolumen erneut sehr deutlich. Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter", kommentiert BNetzA-Präsident Klaus Müller das Ausschreibungsergebnis.
Mit deutlichem Abstand: Bayern hält Pole-Position im Bundesländerranking
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).
Erstmals Vorgaben zur Erfüllung naturschutzfachlicher Mindestkriterien aus Solarparket I angewendet
Es wurden 45 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen. Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde laut BNetzA erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals in einer Ausschreibung fanden die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt wurden. Diese Kriterien verbessern die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter.
Hinweis zur EEG-Vergütung und zur Belastung des EEG-Kontos
Der erzeugte EEG-Solarstrom muss nach der Inbetriebnahme der Projekte an der Strombörse verkauft werden. Liegt der Erlös für den verkauften Solarstrom an der Börse über dem Zuschlagswert bzw. der Mindestvergütung (z.B. 4,76 ct / kWh), dann wird das EEG-Konto gar nicht belastet. Fällt der verkaufte Solarstrom an der Börse unter den Mindestvergütungs-Wert, dann wird nur die Differenz zur Mindestvergütung / Zuschlagspreis über das EEG-Konto erstattet.
© IWR, 2025
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