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Vermittlungs-Ausschuss bei Solarvergütung und CCS erfolgreich, keine Einigung bei energetischer Gebäudesanierung

Berlin - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich mit verschiedenen energiepolitischen Themen beschäftigt und dabei in zwei von drei Fällen erfolgreich vermittelt. Im Streit um die Förderung von Solarstrom konnte ebenso wie bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (Carbon Capture and Storage = CCS) ein Kompromiss erzielt werden. Hingegen hat der Ausschuss keinen Durchbruch im Streit um die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen gefunden.

Solarvergütung: neue Förderklasse und Obergrenze
Bei der Vergütung von Solarstrom nach dem Erneuerabre-Energien-Gesetz (EEG) bleibt die vom Bundestag beschlossene Kürzung der Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen zum Stichtag 1. April 2012 grundsätzlich bestehen. Allerdings wird eine neue Leistungsklasse für mittelgroße Dachanlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung eingeführt. Diese soll künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde und damit höhere Zuschüsse als vom Bundestag ursprünglich festgelegt erhalten. Neu ins Gesetz aufgenommen wird eine absolute Obergrenze von 52 Gigawatt Gesamtleistung, ab der es keine Förderung für neue Anlagen mehr gibt, weil das Gesamtausbauziel erreicht ist. Bis dahin bleibt der jährliche Ausbaukorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt ohne Absenkung erhalten. Der Bundestag wollte den Zubaukorridor schrittweise reduzieren. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Voraussichtlich werden sich beide Häuser bereits in dieser Woche mit dem Gesetz beschäftigen.

50 Mio. Euro für dezentrale Speicher

In einer Protokollerklärung - die allerdings nicht formeller Bestandteil des Vermittlungsvorschlags ist - sichert die Bundesregierung zu, ein neues technologieoffenes Marktanreizprogramm mit zinsverbilligten Krediten für dezentrale Speicher bei der staatlichen KfW-Bank zu initiieren. Spätestens ab 1. Januar 2013 unterstützt sie dieses Programm mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro. Außerdem kündigt sie an, die Mittel zur Erforschung regenerativer Energieversorgungssysteme, anwendungsnaher Photovoltaik-Systemlösungen und Produktionstechnologien substanziell zu erhöhen.

BSW Solar: "Handbremse bei der Energiewende noch nicht gelöst"
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) begrüßt die geplante Abmilderung der Fördereinschnitte, befürchtet aber, dass die Korrekturen nicht weit genug gehen. In einer ersten Bewertung äußerte sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar dazu wie folgt: "Der erste Gang ist damit vielleicht wieder eingelegt, die Handbremse bei der Energiewende aber nicht gelöst." Der BSW-Solar kritisiert u.a., dass die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben festhält, den jährlichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gegenüber den Vorjahren zu halbieren und die Förderung auf eine Spitzenleistung von insgesamt 52 Gigawatt zu begrenzen (aktuell sind rund 27 GW installiert). Nach jüngsten wissenschaftlichen Berechnungen der Prognos AG falle der weitere Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland finanziell kaum noch ins Gewicht.

CCS-Technologie kommt - aber in geringerem Umfang

Die neue CCS-Technologie wird künftig zugelassen, allerdings auf Speicher begrenzt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Mio. Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt darf die Höchstspeichermenge in Deutschland 4 Mio. Tonnen nicht überschreiten. Der Kompromiss reduziert damit den Umfang der Speichermengen im Vergleich zum Bundestagsbeschluss - dort war noch eine jährliche Speichermenge von 3 Millionen und eine Gesamtspeichermenge von 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid vorgesehen. Eine Erweiterung gibt es hingegen bei der Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage: diese wird um 10 auf 40 Jahre verlängert.

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© IWR, 2012

28.06.2012

 



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