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SolarWorld AG lädt Anleiheinhaber ein

Bonn - Die SolarWorld AG lädt im Rahmen ihres finanziellen Restrukturierungsprozesses die jeweiligen Inhaber der beiden Anleihen zu zwei separaten Gläubigerversammlungen ein. Beide Anleihen stehen zusammen mit einem Wert von 550 Mio. Euro als Finanzschulden bei SolarWorld in den Büchern. Zur Rückzahlung fällig werden diese in 2016 bzw. 2017. Ziel der geplanten Versammlungen, die in der vierten Maiwoche in Bonn stattfinden werden, ist laut SolarWorld, für jede Anleihe einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, der die Interessen der Anleiheinhaber bündelt und vertritt. Zudem wird der Vorstand der SolarWorld AG dabei über den Stand der Sanierung berichten. Es sollen jedoch noch keine Beschlüsse über die Restrukturierung der Anleihen gefasst werden. Dafür sind nach Ankündigung von SolarWorld weitere Gläubigerversammlungen erforderlich, zu denen das Unternehmen ebenfalls in Kürze einladen werde. Die ersten Gläubigerversammlungen über die jeweilige Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sind nur dann beschlussfähig, wenn die anwesenden Anleihegläubiger mindestens 50 Prozent der ausstehenden Anleihen vertreten. Für den Fall, dass dieses Quorum nicht erreicht werde, kündigte SolarWorld jeweils eine zweite Gläubigerversammlung an. Diese sei dann in jedem Fall beschlussfähig.

SolarWorld beugt sich dem Druck der Kapitalanleger-Schutzgemeinschaft
SolarWorld kommt mit dieser Maßnahme auch einer Forderung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) nach. Diese hatte Ende April erklärt, dass der Großteil der Anleiheinhaber bisher anonym geblieben ist, und somit die Gesellschaft keinen konkreten Ansprechpartner bezüglich der Einbeziehung der Anleihen zur Verfügung habe. Daher forderte die SdK SolarWorld auf, kurzfristig eine Versammlung der Anleiheinhaber einzuberufen und dort die Grundzüge des geplanten Sanierungskonzeptes den Anleiheinhaber vorzustellen und dieses mit den Anleiheinhabern zu diskutieren. Ferner sollte aus Sicht der SdK auf der Versammlung für die beiden außenstehenden Anleihen gemeinsame Vertreter gewählt werden, welche im Sanierungsprozess die Interessen der Anleiheinhaber vertreten könnten. Es könne nicht sein, so die SdK, dass die SolarWorld AG mit den Banken und anderen Gläubigern ein Sanierungskonzept fertige, ohne dass dabei die Interessen der Anleihegläubiger berücksichtigt werden.

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08.05.2013

 



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