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Klagefront formiert sich gegen EEG-Reformpläne

Münster – Die kritischen Stimmen gegen die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Bundesregierung mehren sich: Vor dem in dieser Woche geplanten Kabinettsbeschluss zum EEG zeichnet sich ab, dass mehrere Verbände Klagen gegen die Reform in Erwägung ziehen. Damit geht der Protest gegen das sogenannte EEG 2.0 in die nächste Runde.

Doch nicht nur auf Bundesebene mehrt sich der juristische Protest gegen Maßnahmen, die die Energiewende auszubremsen drohen. Auch in Bayern hat sich bereits Anfang des Jahres eine Klagegemeinschaft gebildet. Ihr Ziel: Den politischen und administrativen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung gegen den Ausbau der Windenergie und die Energiewende ein Ende setzen.

BSW-Solar und VZBV planen Verfassungsklage
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wollen eine Verfassungsklage gegen die geplante Reform am EEG in die Wege leiten. Bereits am Donnerstag hatte sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar dazu gegenüber Spiegel Online geäußert: „Wir werden versuchen, mit Hilfe einer Verfassungsklage dem Klimaschutz und der Verursachergerechtigkeit wieder auf die Beine zu helfen“. Diese Pläne haben sich inzwischen konkretisiert. Mit der Klage soll der Ungleichbehandlung durch die vorgesehene Abgabe auf eigenproduzierten Strom von Solaranlagen entgegengewirkt werden. Mit der Abgabe würden umweltfreundliche solare Selbstversorger zur Kasse gebeten, während die größten Verursacher des Treibhaus-Effektes, die ihren Strom noch aus Kohle und Gas erzeugen, verschont blieben, so Körnig. Der Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar erklärt in einem Interview, das am heutigen Montagabend in der im ZDF-Magazin WISO gesendet wird: „Gegen diese ungerechte Ungleichbehandlung wollen wir zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband klagen.“

Unterstützung erhält der BSW-Solar u.a. von Prof. Martin Maslaton, Energierechtsexperte und Vorsitzender der Forschungsstelle Neue Energien und Recht TU Chemnitz/TU Bergakademie Freiberg e. V. Er hegt „massive verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine wie auch immer ausfallende EEG-Umlage auf eigenerzeugten und dann auch noch selbstverbrauchten Strom überhaupt zulässig ist.“

Fachverband Biogas: EEG-Pläne verstoßen gegen Grundgesetz
Auch der Fachverband Biogas e.V. sieht durch die EEG-Reform elementare Grundrechte verletzt. Demnach kommt ein Rechtsgutachten, das die Kanzlei Paluka, Sobola, Loibl & Partner erstellt hat, zu dem Ergebnis, dass die im EEG-Referentenentwurf enthaltene Stichtagsregelung (§ 66 Absatz 3 EEG 2014) nicht verfassungskonform sei. „Mit der vorliegenden Regelung wären alle in Planung und Bau befindlichen Biogasprojekte ohne vorliegende Genehmigung zum Stichtag 23.01.2014 ruiniert“, mahnt der Sprecher des Firmenbeirats im Fachverband Biogas, Claus Rückert. „Das hieße, dass sämtliche in der Koalitionsvereinbarung versprochenen Aussagen zum Vertrauensschutz unwirksam wären.“

Klagegemeinschaft Pro Windkraft gegen Freistaat Bayern
Nach dem Energiegipfel im Kanzleramt in der vergangenen Woche erklärte der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer in der Welt: „Bei uns in Bayern ist die Energiewende ein voller Erfolg.“ Diese Ansicht scheinen allerdings nicht alle Beteiligten in seinem Bundesland zu teilen: Bereits Anfang des Jahres hatte sich auf Initiative des früheren Bundestagsabgeordneten der Grünen Hans-Josef Fell die Klagegemeinschaft Pro Windkraft gegründet. Sie will gegen die Antiwindkraftmaßnahmen der Staatsregierung, die den Ausbau der Windenergie und die Energiewende in Bayern auszubremsen drohen, klagen. Das Vorgehen der Bayerischen Staatsregierung sei nicht vereinbar mit der Bundesgesetzgebung, erklärte die Klagegemeinschaft.

Weitere Infos und Meldungen zum Thema:

Energiegipfel: Was Verbände und Unternehmen zu den Ergebnissen meinen
Presseinfos zur Energiewende
© IWR, 2014

07.04.2014

 



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