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Photovoltaik-Ausschreibung: Bürgerprojekte werden nicht berücksichtigt

Bonn / Berlin – Die ersten Ergebnisse der zweiten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde für Freiflächenanlagen wurden vergangene Woche veröffentlicht. Insgesamt wurden über 130 Gebote abgegeben, darunter auch Gebote von Bürgerenergie-Akteuren. Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) kritisiert nun, dass kein einziges der eingereichten Bürgerenergieprojekte einen Zuschlag bekommen hat.

Schon im Rahmen der ersten Ausschreibungsrunde wurden Gebote von Genossenschaften und natürlichen Personen nicht bezuschlagt. Dies verdeutliche, dass „die großen Marktakteure abkassiert“ werden und „die kleinen Anbieter verdrängt“, so René Mono, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie.

BBEn: Akteursvielfalt wird nicht gewahrt
Eines der Ziele, das im Eckpunktepapier zu den EEG-Ausschreibungen im Vordergrund steht, bezieht sich auf die Wahrung der Akteursvielfalt. So wird die Wichtigkeit von Bürgerenergieprojekten betont, doch das BBEn findet, dass das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bislang dieses Ziel nicht berücksichtigt hat. „Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bei Ausschreibungen die Akteursvielfalt im Energiemarkt zu bewahren. Doch bisher nimmt das Bundeswirtschaftsministerium seine eigenen Ziele offensichtlich nicht ernst“, findet Mono. Zudem wird im Eckpunktepapier auch nicht aufgeführt, wie sich die Akteursvielfalt wirkungsvoll ergeben soll.

Ausschreibungssystem verhindert die Beteiligung von Bürgerenergien
Im Vorfeld hatte das BBEn einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Ausschreibungssystems im Rahmen der Pilotphase für die Ausschreibung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingereicht. Dabei sollte ein gesondertes Ausschreibungssegment für kleine Akteure vorgesehen werden. Dieser Vorschlag wurde vom BMWi nicht berücksichtigt. Dass Bürgerenergien im Rahmen von Ausschreibungen einen Nachteil gegenüber großen Energiekonzernen und Projektentwicklern haben, wurde in Analysen und Studien bereits vielfach bestätigt. Bereits nach der ersten Ausschreibungsrunde wurde laut dem BBEn deutlich, dass für kleine Projektträger wie Bürgerenergiegesellschaften das Ausschreibungssystem nicht das richtige Instrument sei. Der BBEn kritisiert weiterhin, dass die Bundesregierung auf einen Vorschlag der EU-Kommission nicht eingegangen ist, in dem es darum ging, Bürgerenergie-Projekte von dem Ausschreibungsprinzip auszuschließen.

© IWR, 2015

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17.08.2015

 



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