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EEG 2016: BMWi sieht Erleichterungen für Bürger-Gesellschaften vor

Berlin / Essen - Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Rainer Baake, hat ein Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen vorgestellt. Demnach sollen Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können.

Durch den Systemwechsel zu Ausschreibungen, der mit dem neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2016 vollzogen wird, sollen die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden. Im Fokus der Diskussion stand von Beginn an die Sorge um eine verminderte Akteursvielfalt. Nun hat das BMWi seine Antwort darauf bekanntgegeben.

Bürgerenergie wird auch in der nächsten Phase der Energiewende gebraucht
Staatssekretär Baake erklärte: "Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbände. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende. Daher habe ich heute ein Konzept vorgestellt, mit dem wir sicherstellen, dass sie im wettbewerblichen Verfahren der Ausschreibungen bestehen können."

Keine Genehmigung, geringere Finanzhürde, mehr Zeit

Dieses Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür werden die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt. Sie können im Gegensatz zu den anderen - häufig größeren - Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben. Damit erhalten sie frühzeitig die notwendige Investitionssicherheit, um neue Windprojekte auch künftig zu entwickeln und zu bauen. Unter die Regelung sollen Gesellschaften fallen, die aus mindestens zehn Privatpersonen bestehen und bei denen die Mehrheit der Stimmrechte bei Privatpersonen vor Ort liegt. Zudem darf keine Gesellschaft mehr als zehn Prozent der Stimmrechte auf sich vereinen. Derzeit wird noch der EEG-Gesetzentwurf erstellt. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll im Sommer 2016 abgeschlossen werden.

© IWR, 2016

Weitere News und Infos zum EEG 2016:
Direkt zum aktualisierten EEG-Eckpunktepapier des BMWi
Infotag: Das EEG 2016 - Neuausrichtung der Förderung
Zu den Windenergie-Projektierern

15.02.2016

 



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