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Schleswig-Holstein beim Bundesratsantrag für mehr Bürgerenergie dabei

Kiel - Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird sich im Bundesrat für mehr Chancengleichheit für Bürgerenergieprojekte einsetzen. Einem entsprechenden Antrag stimmte das Kabinett im nördlichsten Bundesland auf Vorschlag von Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) nun zu. Weitere Bundeländer unterstützen den Antrag.

Der Antrag soll gemeinsam mit den Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt eingebracht und am 22. April beraten werden. Die Bundesregierung hat zwar bereits einige Verbesserungen speziell für Bürgerenergieprojekte im neuen Ausschreibungssystem vorgesehen, doch diese Regelungen sind aus Sicht der genannten Länder nicht ausreichend.

Habeck: Bürgerenergieprojekte brauchen Sonderregeln
Energiewendeminister Robert Habeck stellte nach dem Kabinetts-Beschluss klar: „Bürgerenergieprojekte tragen wesentlich zur Akzeptanz bei und generieren Wertschöpfung vor Ort. Bürgerenergie muss daher auch nach der Einführung von Ausschreibungen die gleichen Chancen haben wie große Konzerne. Dafür brauchen sie Sonderregeln, sonst können sie bei den geplanten Ausschreibungen nicht mithalten. Die vom Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel vorgeschlagenen Sonderregeln sind aber nicht akzeptabel. Der Bund riskiert, dass Bürgerenergie verdrängt wird und die Akzeptanz der Energiewende leidet.“

Bürgerwindparks automatisch nach höchstem bezuschlagtem Gebot vergüten
Das Land Schleswig-Holstein kritisiert am Vorschlag des Bundes, dass die erhöhten Risiken wie etwa das Zuschlagsrisiko oder das Preisrisiko berücksichtigt werden. „Damit kann die gewünschte Akteursvielfalt nicht bewahrt werden“, sagte Habeck. Stattdessen sollten sich die Bieter von Bürgerwindparks ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat.

Richtig ist nach Auffassung der Landesregierung Schleswig-Holstein, dass „Bürgerenergiegesellschaften“ an die regionale Verwurzelung anknüpfen. Hier sollte aber der Bund prüfen, inwieweit Kommunen stärker berücksichtigt werden können.

BMWi-Erleichterungen gehen nicht weit genug
Mitte Februar hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Konzept zum Erhalt der Akteursvielfalt im Rahmen des geplanten Ausschreibungssystems vorgestellt. Dieses Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür sollen nach den Vorstellungen des BMWi die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt werden. Sie können demnach im Gegensatz zu den anderen - häufig größeren - Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben. Damit erhalten sie frühzeitig die notwendige Investitionssicherheit, um neue Windprojekte auch künftig zu entwickeln und zu bauen, so das BMWi. Allerdings gehen den genannten Bundesländern diese Sondervorschriften nicht weit genug.

© IWR, 2016

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13.04.2016

 



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