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Baden-Württemberg will mehr Freiflächen-Solarkraftwerke

Stuttgart - Die Landesregierung von Baden-Württemberg möchte das Angebot an potenziellen Flächen für Solarparks erweitern. Dazu hat das Kabinett nun den Entwurf einer „Freiflächenöffnungsverordnung“ auf den Weg gebracht.

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will mehr Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen. Das Landeskabinett hat dazu in seiner letzten Sitzung den Entwurf der „Freiflächenöffnungsverordnung“ zur Anhörung freigegeben.

Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen
Die geplante Verordnung verfolgt das Ziel, bei den Solarausschreibungen von der engen Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuweichen. Stattdessen sollen in Baden-Württemberg auch Gebote für neue Solarparks auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten ermöglicht werden. Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert: „Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten.“

Angebot an potenziellen Solarkraftwerks-Flächen erweitern

Die maßgeblichen Vorgaben des EEG führten dazu, dass in Baden-Württemberg so gut wie keine konkurrenzfähigen und erschließbaren Flächen vorhanden seien. „Die geplante Verordnung soll daher das Angebot an potenziellen Flächen erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg künftig bei den Ausschreibungen für neue Solarparks stärker profitieren kann“, so Untersteller. Gleichzeitig solle die Verordnung gewährleisten, dass insbesondere auf Flächen, die für die Lebensmittelerzeugung oder aus ökologischen Gründen besonders wertvoll seien, keine übermäßige Nutzung der Photovoltaik stattfinden könne.

900.000 Hektar kommen in Baden-Württemberg für PV-Nutzung in Frage

Der Anteil der Photovoltaik an der landesweiten Bruttostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 8,2 Prozent. Baden-Württemberg will neben dem Potenzial auf Dachflächen auch die solaren Freiflächen-Potenziale erschließen. Untersteller: „Hierzu benötigen wir die geplante Verordnung und deshalb wollen wir von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen“, so Franz Untersteller weiter. Die in der Länderöffnungsklausel im EEG genannte Flächenkategorie „Grün- oder Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten“ ist vom Bundesgesetzgeber verbindlich vorgegeben. In Baden-Württemberg sind danach knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „benachteiligte Gebiete“ eingestuft, insgesamt rund 900.000 Hektar.

Mit der nun vom Kabinett freigegebenen Anhörung erhalten die Verbände sechs Wochen lang Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Nach aktuellem Zeitplan könnte die Verordnung Ende März 2017 in Kraft treten.

© IWR, 2016

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