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IBC Solar und Naturstrom begrüßen Mieterstromgesetz

Bad Staffelstein/Düsseldorf – Nach dem Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Mieterstromgesetzes reagieren nun die Unternehmen. Sowohl Solarspezialist IBC Solar als auch die Naturstrom AG zeigen sich im Grunde optimistisch. Insbesondere Naturstrom äußert aber auch Kritik.

Der neue Gesetzentwurf sieht im Photovoltaik-Sektor Mieterstromzuschläge von 2,75 bis 3,8 Eurocent je Kilowattstunde (kWh) vor. Durch das Mieterstromgesetz könnte die Photovoltaik „endlich flächendeckend in die Städte kommen“, so IBC-Solar-Gründer und Chef Udo Möhrstedt. Auch bei Naturstrom ist man optimistisch, fordert aber an einigen Stellen noch Nachbesserungen.

Möhrstedt: Gesetzentwurf ist „guter erster Schritt“

„Wir begrüßen den Entwurf. Er ist ein guter erster Schritt“, so äußert sich der Vorstandvorsitzende der IBC Solar AG Udo Möhrstedt zum neuen Mieterstromgesetzentwurf. „Wenn das Mieterstromgesetz jetzt auch vom Bundestag verabschiedet wird, können endlich auch Mieter in breitem Umfang vom attraktiven und sauberen Sonnenstrom profitieren. Dann würde die Photovoltaik auch endlich flächendeckend in die Städte kommen“, so der IBC Solar-Chef weiter. Das Unternehmen aus Bad Staffelstein hat mit Stadtwerken bereits mehrere Mieterstromanlagen in Betrieb genommen und setzt sich für einen Verzicht auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Mengendeckelung bei Mieterstrom ein.

Naturstrom: Stimmiger Gesetzentwurf mit Nachbesserungsbedarf
Ein grundsätzlich positives Feedback kommt auch vom Düsseldorfer Öko-Energieversorger Naturstrom AG. Man gehe davon aus, dass das Gesetz den Durchbruch beim Mieterstrom bringen wird, heißt es aus Düsseldorf. Mieterstromprojekte wären bislang nur unter besonders günstigen Bedingungen umsetzbar gewesen, erklärt Dr. Tim Meyer, Bereichsleiter Dezentrale Energieversorgung. „Das Mieterstromgesetz ändert dies. Damit schließt sich endlich die Gerechtigkeitslücke zwischen Mietern und Eigenheimbesitzern mit Solaranlage“, ist sich Meyer sicher.

Naturstrom, das bislang ca. 20 Mieterstromprojekte in Deutschland realisiert hat, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Ebenso wie IBC Solar kritisieren die Düsseldorfer die Förder-Deckelung bei 500 Megawatt pro Jahr. Nachbesserungsbedarf sieht Naturstrom zudem bei Quartierslösungen: „Bei großen Wohnblöcken sollte es auch möglich sein, Sonnenstrom über eine direkte Verbindung ins Nachbarhaus zu liefern“, fordert Meyer und verweist darauf, dass sich nicht alle Wohnkomplexe für Dachflächen-PV-Anlagen eignen. Insgesamt sei die beschlossene Förderung aber stimmig und konsistent. Daher sei man zuversichtlich, dass Gesetz die gewünschte Wirkung entfalten wird.

Mieterstromgesetz soll noch vor Sommerpause kommen
Das Mieterstromgesetz sieht im PV-Sektor einen Zuschlag von 2,75 bis 3,8 Cent/kWh vor, wenn der Strom im Hausnetz direkt an die Mieter geliefert wird. Mieterstrom bleibt dabei jedoch mit der vollen Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet, sodass lediglich die bisherige Schlechterstellung kompensiert wird. Bundestag und Bundesrat müssen sich nun mit dem Mieterstromgesetz befassen. Das Wirtschaftsministerium will das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abschließen.

© IWR, 2017

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