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Insolvenzverfahren gegen Phoenix Solar eröffnet

© Turi - Fotolia© Turi - FotoliaMünchen/Sulzemoos - Am 13. Dezember 2017 hat die Phoenix Solar AG einen Insolvenzantrag gestellt. Jetzt hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Ausgang des Verfahrens bleibt ungewiss, die fälligen Verbindlichkeiten können voraussichtlich nicht gedeckt werden.

Aus Sicht des zum Insolvenzverwalter der Phoenix Solar AG bestellten Rechtsanwalts Dr. Michael Jaffé sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Gründe für die Insolvenz der Phoenix Solar AG. Für die Tochtergesellschaft in den USA sieht der Insolvenzverwalter keine Fortführungsoption, Hoffnung besteht für die übrigen Tochtergesellschaften.

Verwertungserlöse können Verbindlichkeiten nicht decken
Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé besteht das Vermögen der Phoenix Solar AG im Wesentlichen noch aus den Beteiligungen an den nicht insolventen Tochtergesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum, in Italien, in Griechenland sowie im Nahen und Mittleren Osten. Hierfür laufen die Verhandlungen mit potentiellen Investoren. Der Ausgang ist allerdings noch offen. „Aller Voraussicht nach werden die Verwertungserlöse jedoch nicht ansatzweise ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten der Phoenix Solar AG zu decken“, so Jaffé in seinem Gutachten zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Tochtergesellschaften für strategische Investoren interessant
Der Wert der Beteiligungen besteht vor allem darin, dass funktionierende organisatorische Einheiten für die Durchführung von Projekten bestehen und zumindest ein Portfolio an potenziellen Projekten existiert, die mit Unterstützung eines Investors gegebenenfalls noch aufgegriffen werden können. „Die Tochtergesellschaften sind damit für strategische Investoren interessant, die in Verbindung mit eigenen Projekten nach einer solchen etablierten Einheit suchen und hier entsprechende Synergien heben können“, so der Insolvenzverwalter Dr. Jaffé.

Am aussichtsreichsten ist dabei der Verkauf der italienischen Beteiligungen sowie einer Beteiligung an einer deutschen PV-Anlage. Hierzu wurden bereits zahlreiche Gespräche mit mehreren potenziellen Käufern geführt, erste indikative Kaufangebote liegen vor. Für die Phoenix-Tochtergesellschaften im asiatisch-pazifischen Raum wird ebenfalls angestrebt, mit einem der potentiellen Investoren schnellstmöglich zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Ob dies gelinge, könne noch nicht prognostiziert werden, so Jaffé in seinem Gutachten. Auch für die Tochtergesellschaften in der Türkei und in Oman werde noch mit potentiellen Interessenten verhandelt, wobei erheblich schwierigere Rahmenbedingungen gegeben seien. Daneben wird nach einer Fortführungsmöglichkeit für die griechische Tochtergesellschaft gesucht.

Interesse haben potenzielle Investoren an den umfangreichen Markenrechten der Phoenix Solar AG angemeldet. Auch hierzu laufen Verhandlungen, für deren Abschluss der Weg mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens frei ist.

US-Tochtergesellschaft vor dem Aus
Für die mit einem Anteil von zuletzt 78 Prozent am Konzernumsatz größte Tochtergesellschaft der Phoenix Solar AG, die US-Tochtergesellschaft Phoenix Solar Inc., gibt es keine Fortführungslösung. Die Auftraggeber der Phoenix Solar Inc. hatten bereits vorinsolvenzlich wichtige Aufträge gekündigt, sodass die US-Gesellschaft selbst am 29. Dezember 2017 einen Insolvenzantrag nach Chapter 7 des US Bankruptcy Code stellte.

© IWR, 2018


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