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Netzbetreiber fordern zwei weitere Gleichstrom-Verbindungen

© Fotolia© FotoliaBerlin, Dortmund - Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 in der Version 2019 veröffentlicht. EE-Ausbau und Ausstieg aus der Kohle erfordern zwei zusätzliche Gleichstrom-Verbindungen.

Ausgangspunkt für den von 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW vorgelegten ersten Entwurfs des NEP 2030 (2019) ist der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenariorahmen. Darauf aufbauend enthält der NEP-Entwurf ein Kurzfristszenario B 2025, drei Szenarien bis 2030 (A, B und C) sowie das Langfristszenario B 2035. Die Szenarien für das Zieljahr 2030 unterscheiden sich hinsichtlich des Einsatzes innovativer Technologien, Speichertechnologien und Flexibilitätsoptionen, die gegenüber dem letzten NEP 2030 (2017) deutlich ausgeweitet wurden.

65 Prozent EE-Ziel und Kohleausstieg erfordern zusätzliche Stromtrassen
Vor dem Hintergrund des 65 Prozent EE-Ausbauziels der Bundesregierung und der Reduktion der Kohleverstromung gehen die ÜNB im Entwurf des NEP davon aus, das zwei über den Bundesbedarfsplan hinausgehende Gleichstrom-Verbindungen mit einer Kapazität von insgesamt vier Gigawatt (GW) gebaut werden müssen. Sie werden benötigt, um Strom von Schleswig-Holstein über Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg auf einer Gesamtstrecke von rd. 1.160 km transportieren. Im Szenario B 2030 sind zudem weitere rd. 2.900 km an Netzverstärkungen im Bestand und rd. 450 km an Neubau-Maßnahmen (Drehstrom und Gleichstrom) erforderlich, die noch nicht Bestandteil des Bundesbedarfsplans sind.

Investitionskosten für landseitigen Netzausbau steigen auf 52 Mrd. Euro
Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich für die vorgeschlagenen landseitigen Maßnahmen inkl. von rd. 11,5 Mrd. Euro für das Startnetz sowie der Kosten für die Ad-hoc-Maßnahmen auf rd. 52 Mrd. Euro im Szenario B 2030. Im zweiten Entwurf des NEP 2030 (2017) lagen die Kosten je nach Szenario noch bei 32 bis 34 Mrd. Euro.

Die aktuelle Kostensteigerung führen die ÜNB einerseits auf eine Anpassung der Standardkosten auf neue, an die Marktentwicklung angepasste Werte zurück. Andererseits führt die geänderte Zusammensetzung der Maßnahmen zu Kostensteigerungen. Insbesondere der im Szenario B 2030 (2019) gegenüber B 2030 (2017) um rd. 1.160 km größere Gleichstrom-Netzausbau wirkt kostensteigernd, so die ÜNB. Mit Blick auf eine höhere Akzeptanz wurde zudem auch eine Ausführung der zusätzlichen Gleichstrom-Verbindungen als Erdverkabelung angenommen.

Ausbaubedarf zur Anbindung der Offshore-Windenergie
Der NEP 2030 (2019) enthält erstmals auch die bislang in einem eigenen Offshore-Netzentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen für die Anbindung der Offshore-Windenergie in den Jahren 2030 und 2035. Um die Ziele für den Ausbau der Offshore-Windenergie von 17 GW (Szenarien B 2030 und C 2030), 20 GW (Szenario A 2030) bzw. 23,2 GW (Szenario B 2035) zu erreichen, resultiert nach dem NEP-Entwurf für das Zubau-Offshorenetz eine Länge zwischen etwa 1.900 und 3.450 km. Das geschätzte Investitionsvolumen für das deutsche Offshore-Netz beträgt für die Szenarien B 2030 und C 2030 rd. 18 Mrd. Euro, für das Szenario A 2030 24 Mrd. Euro sowie für das Szenario B 2035 rd. 27 Mrd. Euro.

Vierwöchige Konsultationsphase bis zum 04. März 2019
Mit der Veröffentlichung des NEP 2030 (2019) Entwurfs beginnt eine vierwöchige öffentliche Konsultationsphase, gestartet. Bis zum 4. März 2019 können Stellungnahmen online, per E-Mail oder schriftlich abgeben werden.

Die von der Kohlekommission Ende Januar vorgestellten Ergebnisse zum Ausstieg aus der Kohleverstromung sind im vorgelegten NEP-Entwurf noch nicht im Detail berücksichtigt. Die ÜNB wollen die Ergebnisse der Kommission analysieren und eine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den identifizierten Netzentwicklungsbedarf insbesondere für das Szenario B 2035 abgeben.


© IWR, 2019


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