Solarbranche.de

Branchenportal für die Solarenergie

Fotolia 36745099 1280 256

EU-Kommission genehmigt EEG 2021 - was noch nicht geregelt ist

© EU Kommission© EU KommissionBerlin – Die EU-Kommission hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt, das Anfang 2021 in Kraft getreten ist. Das EEG betrifft die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie die beihilferechtliche Befreiung von Unternehmen von der EEG-Umlage. Doch nicht alles ist geregelt, der Prozess bleibt hoch-dynamisch.

Deutschland hat von der EU-Kommission grünes Licht für das EEG 2021 erhalten. Die Regelung wird Deutschland dabei helfen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energien ohne übermäßige Wettbewerbsverfälschungen zu erreichen, so die EU Kommission. Doch gibt es noch zahlreiche Baustellen, die von der Genehmigung nicht erfasst sind.

Neue EEG-Regelung gilt grundsätzlich bis 2026
Deutschland hatte eine Verlängerung und Änderung der Regelungen für erneuerbare Energien bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Regelung soll das bisherige Vergütungsregime für erneuerbarer Energien im Rahmen einer bestehenden Regelung ersetzen, die die Kommission im Rahmen ihrer Beschlüsse zum EEG 2017 (SA.45461) und zum EEG 2014 (SA.38632) genehmigt hat Die neue Maßnahme gilt bis Ende 2026, so die EU-Kommission. Durch die neue EEG-2021-Regelung soll das Ziel erreicht werden, dass ab dem Jahr 2030 insgesamt 65 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden (gegenüber 40 Prozent im Jahr 2019).

Mehrere Teilbereiche von der neuen EEG-Regelung nicht erfasst
Der Beschluss betrifft nicht die Quoten und Ausschreibungen für die Südregion, die Anschlussregelung für Altholz-Anlagen, Güllekleinanlagen oder große Windenergieanlagen an Land, die nachträgliche Erhöhung der Vergütung für Wasserkraftanlagen und die Förderung nicht unabhängiger Teile von Unternehmen, denen eine Teilbefreiung von der EEG-Umlage für energieintensive Nutzer im Wasserstoffsektor gewährt wird, die Förderung von sauberem Wasserstoff über Teilbefreiungen für energieintensive Nutzer sowie die Förderung von Schienenbahnen und Bussen über ebensolche Teilbefreiungen.

Sollten die vorstehenden Maßnahmen staatliche Beihilfen darstellen, so müssen sie vor ihrer Durchführung gesondert bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden, so die Kommission. Ferner erstreckt sich der Beschluss nicht auf bestimmte Kategorien von Teilbefreiungen von der Umlage, die unter die Beschlüsse in den Beihilfesachen SA.46526 (Ermäßigter Zuschlag für Eigenerzeugung nach EEG 2017) und SA.49522 (Ermäßigter Zuschlag für Kraft-Wärme-Kopplung unter EEG 2017) fallen.

Laut dem BMWi sind auch die jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022 nicht von der Genehmigung erfasst. Für die Anschlussregelung von Post-EEG Anlagen will das Bundeskabinett eine Lösung finden, die keiner gesonderten beihilferechtlichen Genehmigung bedarf. In diesem Fall soll die Regelung unter den „Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ fallen.

Verbindliche EU-Zielvorgaben mit hoher Änderungsdynamik
Grundlage für das EEG in Deutschland bilden seit 2014 die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.

In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2018 wurde eine EU-weite verbindliche EE-Zielvorgabe im Jahr 2030 von 32 Prozent festgelegt. Mit der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal hat die Kommission im Jahr 2019 ihre Klimaziele allerdings höher gesteckt, wonach ab dem Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr verursacht werden sollen. Im April 2021 haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament das vorläufige Nettoziel von 55 Prozent Treibhausgasreduktion für 2030 (ggü. 1990) vereinbart. Dieses Ziel bildet die Grundlage für das Legislativpaket „Fit for 55“, das im Juni 2021 vorgelegt werden soll. Der EE-Zielbeitrag der erneuerbaren Energien dürfte in der Folge bis 2030 daher deutlich erhöht werden.

© IWR, 2021


Weitere Meldungen rund um die Energiewirtschaft
Stimmen zu den EEG-Beschlüssen der Bundesregierung
Post-EEG: Ü20-Solarrechner von IBC Solar zeigt Optionen für Weiterbetrieb
Ohne EEG: EnBW baut zwei weitere große Solarparks in Brandenburg
EEG-Novelle 2021 löst Welle der Kritik aus
Bundestag beschließt EEG-Novelle 2021
Ohne EEG: Juwi übergibt Solarpark an Stadtwerke Tübingen
EEG 2021: Naturstrom begrüßt Perspektiven für Mieterstrom und nimmt neues Projekt in Betrieb
BEE: EEG-Ausschreibungsdesign gefährdet weiteren EE-Ausbau
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht IT?Projektmanagerin / IT?Projektmanager (w/m/d) Energiedatenmanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sucht IT?Projektmanagerin / IT?Projektmanager (w/m/d) Energiedatenmanagement
Photovoltaik - Solarbranche - Solarausbau in Deutschland
Europa - Offshore-Windindustrie

30.04.2021

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen