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Bundesregierung startet Ausbau-Offensive für Agri-PV-Anlagen

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat angesichts der nationalen Klimaschutz-Defizite ein erstes Paket mit Sofortmaßnahmen bis Ostern angekündigt. Gemeinsam mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat Habeck eine Ausbau-Offensive für Agri PV-Anlagen gestartet.

Die neue Bundesregierung will den Anteil von regenerativ erzeugtem Strom in Deutschland am Strombedarf in weniger als neun Jahren bis 2030 von knapp über 40 Prozent auf 80 Prozent steigern. Dafür sind erhebliche Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Bestandteil des von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck im Januar angekündigten Klimaschutz-Sofortprogramms ist ein Solarbeschleunigungspaket. Dazu gehört auch die heute (10.02.2022) vorgestellte Offensive zum Ausbau der Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Bestehende Flächenpotenziale besser nutzen
Die Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) der Bundesregierung haben sich auf darauf verständigt, wie bestehende Flächenpotenziale besser für den Ausbau der Solarenergie genutzt werden können. So sollen künftig verstärkt auch landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden für den Ausbau der Photovoltaik genutzt werden. Agri-PV-Anlagen sollen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich unterstützt werden. Diese Maßnahme wird Bestandteil des angekündigten Osterpaketes des BMWK sein.

„Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann. Wir rechnen damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt“, so Habeck. Das bringe den Klimaschutz voran und behalte gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge.

„Eine entscheidende Aufgabe in dieser Legislaturperiode ist, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und mit dem Natur- und Artenschutz zusammenzubringen. Wir brauchen beides“, betont Bundesumweltministerin Steffi Lemke.

„Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können. Unser Vorschlag beinhaltet Chancen für alle drei Bereiche, also ein Win-Win-Win für Klima, Natur und für unsere Landwirtschaft“, ergänzt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir.

Mehr PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen bei gleichbleibend hohem Naturschutz
Konkret sieht der Vorschlag der drei Ministerien vor, dass Agri-PV-Anlagen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich unterstützt werden sollen. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln (GAP = Gemeinsamen Agrarpolitik der EU) soll weiterhin möglich sein, sofern die landwirtschaftliche Nutzung nur um bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt ist. Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden sollen aus Gründen des Naturschutzes und des Klimaschutzes für die Nutzung durch Agri PV-Anlagen ausgeschlossen werden.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es künftig mehr „benachteiligte Gebiete“. Hierzu gehören z.B. Berggebiete und Gebiete, in denen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen - wie bislang - dafür freigeben.

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im EEG aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Das Ziel ist es, einerseits die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die Flächen für die PV-Stromerzeugung zu nutzen.

Zusätzlich soll den Kommunen ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Die Kommunen werden daher ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen im Einzelfall einzuhalten sind.


© IWR, 2022


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10.02.2022

 



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