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Bundesnetzagentur: März-Ausschreibung für Solarparks überzeichnet - Flaute bei Bioenergie

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Solarparks (Solaranlagen des ersten Segmentes) und für Biomasseanlagen zum Gebotstermine 01. März 2022 bekanntgegeben. Die Nachfrage der Bieter ist trotz der hohen Börsenstrompreise im Solarsektor weiter hoch, bei Biomasseanlagen ist das Interesse schwach.

Bei der jüngsten technologiespezifischen Ausschreibung der BNetzA für Freiflächen-Solaranlagen und Solaranlagen an oder auf baulichen Anlagen, die nicht in die Kategorie Gebäude oder Lärmschutzwände fallen, hat es keine Überraschungen gegeben. Die PV-Ausschreibung war leicht überzeichnet, der Großteil der Zuschläge ging nach Bayern. Die Ausschreibungen für Biomasseanlagen kommen dagegen weiterhin nicht auf Touren. Auch die jüngste Ausschreibung mit Gebotstermin 01. März 2022 bleibt wie die vorangegangenen Ausschreibungen massiv unterzeichnet.

Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments
Die Solarausschreibung zum Gebotstermin 1. März 2022 für Freiflächenanlagen und für Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (Solaranlagen des ersten Segments), ist trotz der deutlichen Anhebung des Ausschreibungsvolumens erneut überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.108 Megawatt (MW) wurden 209 Gebote mit einem Volumen von 1.116 MW eingereicht. 201 Gebote mit einem Umfang von 1.084 MW konnten bezuschlagt werden. Acht Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Regional betrachtet entfällt dabei das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (488 MW, 106 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Rheinland-Pfalz (223 MW, 19 Gebote), Mecklenburg-Vorpommern (67 MW, 10 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (66 MW, 16 Zuschläge).

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,05 ct/kWh und 5,55 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,19 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,00 ct/kWh).

Geringes Bieterinteresse in Ausschreibungsverfahren für Biomasseanlagen
Im Biomassesektor wurde von der BNetzA zum Gebotstermin 1. März 2022 ein Volumen von 275 MW ausgeschrieben. Es wurden allerdings lediglich 76 Gebote mit einem Volumen von 81 MW eingereicht. Diese Runde war damit erneut sehr deutlich unterzeichnet.

Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (fünf Gebote für Neuanlagen mit 15 MW und 71 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt. In Summe haben auf dieser Grundlage 56 Gebote mit einer Gesamtleistung von 68 MW einen Zuschlag erhalten haben. Ein Gebot musste aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Hintergrund für die im EEG eingeführte Mengensteuerung ist, dass die Abgabe von Geboten mit zu hohen Preisen bei ausbleibendem Wettbewerb verhindert werden soll. Bei Unterdeckung der Ausschreibung erhalten jeweils 20 Prozent der Gebote mit dem höchsten Gebotswert für Neuanlagen bzw. Bestandsanlagen dagegen keinen Zuschlag.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,18 ct/kWh und 18,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 15,75 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gefallen (01. September 2021: 17,48 ct/kWh; 01. März 2021: 17,02 ct/kWh).

Die nächsten Ausschreibungs-Termine
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. Juni 2022 statt und für Biomasseanlagen am 1. September 2022.


© IWR, 2022


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