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Appell an Bundesregierung: Verbände warnen vor eigentumsrechtlicher Trennung von Wasserstoff- und Gasnetzen

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Der Energieausschuss des Europäischen Parlaments hat sich gegen eine eigentumsrechtliche Trennung des Wassersstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene sowie für die Unterscheidung zwischen Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern ausgesprochen. Ein Verbändebündnis appelliert an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass der Rat der Position des Europäischen Parlaments folgt.

Die EU-Kommission plant beim Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft eine eigentumsrechtliche Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene. Ein breites Bündnis von Verbänden kritisiert diese Pläne und richtet einen Appell an die Bundesregierung. Die Verbände kritisieren, dass ein solches Vorhaben einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft behindere und ein Bärendienst für das Gelingen der Energiewende in der Region und in den Kommunen auf dem Weg zur Klimaneutralität sei.

Nichtnutzung des bestehenden Gasnetzes bremst Wasserstoff-Hochlauf bereits zu Beginn
Im Industrie-, Forschungs- und Energieausschuss (ITRE) des Europäischen Parlaments haben sich die Abgeordneten parteiübergreifend dagegen ausgesprochen, dass eine eigentumsrechtliche Trennung des Wasserstoff- und Gasnetzes auf Verteilnetzebene erfolgt. Zudem stimmten die Abgeordneten dafür, auch bei Wasserstoff die bereits bei Strom- und Gasnetzen bewährte Unterscheidung zwischen Fernleitungsbetreibern und Verteilnetzbetreibern zu erhalten.

Außerdem haben sich die Abgeordneten des ITRE für die Möglichkeit des gemeinsamen Betriebs von Wasserstoff- und Gasnetzen ausgesprochen. Eine Aufteilung der Netze in zwei Gesellschaften schaffe unnötige bürokratische Hürden und verhindere einen effizienten Netzbetrieb. Schließlich sollten die Entflechtungsregelungen für Fernleitungsnetzbetreiber unter Beibehaltung der Möglichkeit des sogenannten ITO-Modells (Independent Transmission System Operator) auch nach 2030 möglich sein. Das System habe sich bei den Gasnetzen bewährt, so das Verbände-Bündnis.

In seinem jetzigen Appell bestärkt das Verbändebündnis die Bundesregierung, sich im EU-Energieministerrat weiter deutlich dafür einzusetzen, dass der Rat der Position des Europäischen Parlaments folgt. Die im Ratsvorschlag fehlende Differenzierung zwischen Verteilnetzen und Fernleitungsnetzen führt aus Sicht der Verbände im Ergebnis dagegen zu unnötigen und überbordenden Anforderungen und macht es vielen regionalen und lokalen Akteuren, wie etwa den Stadtwerken, praktisch unmöglich, die Wasserstoffverteilung effizient zu organisieren.

Der heimisch produzierte oder importierte Wasserstoff müsse durch das für Wasserstoff ertüchtigte Gasnetz transportiert und verteilt werden. Dieses bestehende Gasnetz nicht zu nutzen, würde den Hochlauf von Wasserstoff bereits zu Beginn bremsen, kritisieren die Unterzeichner des Verbände-Bündnisses weiter.

Kritik Kommissionsvorschläge ignorieren strukturellen Rahmen der Gasversorgung in Deutschland
Zur Versorgung von Industrie und Gewerbe ist aus Sicht der Verbände sowohl das Fernleitungsnetz als auch das weit verzweigte Verteilnetz erforderlich: Die Vorschläge der Kommission ließen außer Acht, dass allein in Deutschland heute mehr als 99 Prozent der Industrie- und Gewerbekunden Gas über die Verteilnetze beziehen. Dazu gehören rund 1,8 Millionen mittelständische Unternehmen mit mehreren Millionen Arbeitsplätzen. Dieser Schatz müsse auch für die Wasserstoffverteilung gehoben werden, fordern die Verbände. „Eine schnelle, effiziente und sozial gerechte Dekarbonisierung der am Gasnetz angeschlossenen Kunden und Unternehmen sowie der Erhalt der Versorgungssicherheit hängen maßgeblich von einer kohärenten Transformation der Gasnetzinfrastruktur ab“, so das Verbändebündnis weiter.

Zu den Unterzeichnern des Appells zählen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).


© IWR, 2023


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