Zivildienst im Bereich der erneuerbaren Energien wird möglich
In den nächsten Wochen sollen in einem ersten Schritt mögliche Einsatzstellen konzipiert und registriert werden, die vom BAZ anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Träger der Einsatzstellen gemeinnützig sind und dass durch den Einsatz der Zivildienstleistenden keine Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt verdrängt werden. Außerdem sollen die Dienstleistenden eine möglichst praktische Tätigkeit mit nur geringer Verwaltungstätigkeit ausüben.
/iwr/11.10.04/
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