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Next Kraftwerke will Mischpreisverfahren der Bundesnetzagentur stoppen

© Fotolia© FotoliaKöln - Die Ausschreibung zur Vorhaltung von Regelenergie soll zukünftig nicht nur den Leistungspreis, sondern auch den Arbeitspreis berücksichtigen. Dagegen wehrt sich Next Kraftwerke mit einer Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Eigentlich wollte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den offensichtlichen Missbrauch beim reinen Leistungspreis-Verfahren mit einem neuen Mischpreisverfahren verhindern. Doch die Folgewirkungen sieht der Kraftwerks-Poolbetreiber Next Kraftwerke kritisch.

Mischpreisverfahren führt am Ende zu höheren Kosten
Das Mischpreisverfahren, das ab dem 12. Juli 2018 umgesetzt werden soll, sieht bei der Bezuschlagung von Regelenergie-Geboten eine Mischung aus Leistungs- und Arbeitspreis vor. Dies führt zwangsläufig zu einer Erhöhung der Leistungspreise zur Vorhaltung der Minuten- und Sekundärreserve, teilte Next Kraftwerke mit. Die Leistungspreise werden von den Netznutzern über die Netznutzungsentgelte bezahlt. Setzt man beispielsweise die im bisherigen Vergütungssystem in der letzten Kalenderwoche real entstandenen Kosten gegen die Kosten, die im Mischpreisverfahren im selben Zeitraum entstanden wären, werden die Mehrausgaben deutlich. Denn nach einer ad-hoc-Berechnung von Next Kraftwerke wären auf Basis der Zuschlags- und Abrufwerte der Kalenderwoche 24 unter Berücksichtigung von strategischen Geboten die Kosten für die Leistungsvorhaltung der Sekundärreserve von 0,5 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro rasant gestiegen, während die Abrufkosten der Sekundärreserve hingegen nur von 1,4 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro gesunken wäre.

Mischpreisverfahren bevorzugt alte Kraftwerke - 100 Mio. Euro Mehrkosten
Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke, sieht im Mischpreisverfahren einen Rückschritt: „Das Mischpreisverfahren bevorzugt alte und CO2-intensive Kraftwerke zu Lasten der Netznutzer. Die seit 2009 erreichten Kostenreduktionen von in Summe rund drei Milliarden Euro bei der Vorhaltung von Minuten- und Sekundärreserve werden wir zukünftig bei der Umsetzung des Mischpreisverfahrens nicht erneut erleben. Vielmehr werden die Kosten für die Vorhaltung der kurzfristigen Reserven voraussichtlich um über 100 Mio. Euro jährlich steigen, was nicht im Interesse des Netznutzers sein kann.“

Offensichtlicher Marktmissbrauch beim Leistungspreis-Verfahren
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will das Mischpreisverfahren einführen, nachdem es zu horrenden Preisausschlägen beim bisherigen reinen Leistungspreis-Verfahren kam. Gebote mit niedrigem Leistungspreis, aber sehr hohen Arbeitspreisgeboten von bis zu 77.777 Euro pro Megawattstunde hatten zu den bisher höchsten Ausgleichsenergiepreisen von bis zu 24.000 Euro pro Megawattstunde geführt. Das wollte die BNetzA in Zukunft verhindern. Next Kraftwerke argumentiert auf der Grundlage einer Studie von r2b energy consulting, das auf Grund der Implikationen beispielsweise der Anreiz zur Bewirtschaftung eines ausgeglichenen Bilanzkreises sinken wird und leztendlich das Netzrisiko steigt. Indirektes Fazit und Vorwurf: das neue Verfahren der BNetzA ist nicht zu Ende gedacht.

© IWR, 2018


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26.06.2018

 



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