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Pressemitteilung Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH

EEHH Positionspapier zum EEG 2021 und WindSeeG

© EEHH GmbH / Jörg Böthling
© EEHH GmbH / Jörg Böthling
Hamburg (iwr-pressedienst) - Der Umbau des Energiesystems hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien stellt große Anforderungen an die regulatorischen Rahmenbedingungen und das zukünftige Zusammenspeil der Akteure auf dem Energiemarkt. Am 23.09.2020 wurde vom Kabinett der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2021 beschlossene und in den parlamentarischen Prozess eingebracht.

Der Vorstand des Fördervereins des Clusters Erneuerbare Energien Hamburg e.V. (EEHH e.V.) hat in Zusammenarbeit mit Vertretern des Forums Finanzierung und Recht ein Positionspapier zum EEG-Gesetzestext sowie dem Wind-auf-See Gesetz (WindSeeG) verfasst.

Der Gesetzentwurf enthält aus EEHH-Sicht einige positive Neuerungen wie im Bereich Onshore-Wind die Aufhebung der Beschränkungen im Netzausbaugebiet im Norden, die Einführung einer „Südquote“, die geplante Länder-Berichtspflicht sowie die Anhebung des Ausbauziels bei der Offshore-Windenergienutzung auf 20 GW für das Jahr 2030.

Daneben gibt es aber auch zahlreiche Neuerungen, die sowohl den Ausbau als auch eine bessere Integration der erneuerbaren Energien behindern könnten und teilweise auch werden.

Im Wesentlichen sind dies Regelungen, die die Wirtschaftlichkeit von EE-Anlagen gefährden, wie beispielsweise die Abschaffung der „Sechs-Stunden-Regel“ oder eine fehlende Übergangsregelung für Altanlagen, die in Kürze aus dem EEG fallen werden und bei einem großflächigen Rückbau trotz neuinstallierter Anlagen insgesamt zu einem negativen-Netto-Zubau führen könnten. Unumgänglich ist aus EEHH-Sicht die Abschaffung von Abgaben und Umlagen für EE-Strom in den Bereichen Eigenversorgung (hier insbesondere PV) und Sektorenkopplung.

EEHH spricht sich nach zahlreichen EEG-Novellen mittelfristig für eine grundlegende Energierechtsreform aus und folgt hier den Empfehlungen der Stiftung Umweltenergierecht zur Erarbeitung eines Energiegesetzbuches. Zudem sollte in diesem Zusammenhang über eine Neugestaltung des Strommarktdesigns gesprochen werden, indem der Ausbau der EE und die Sektorenkopplung im Mittelpunkt stehen sowie ein höherer CO2-Preis durch die Verknappung der Emissionsmenge im Energiesektor erreicht werden kann, was die Wertigkeit des EE-Stroms im Verhältnis zu konventionellen Energieträgern wie Kohle und Gas in ein realistisches Verhältnis setzen würde.

Lesen Sie hier das vollständige Positionspapier:

https://www.erneuerbare-energien-hamburg.de/de/service/downloads.html


Download Pressefoto:
https://www.iwrpressedienst.de/bild/eehh/2f30c_Netze_Trassenbau_Boethling.jpg
© EEHH GmbH / Jörg Böthling


Hamburg, den 03. November 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH wird freundlichst erbeten.


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Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH
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Tel: 040/694573-14
E-Mail: constantin.lange@eehh.de

Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH
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E-Mail: Astrid.Dose@eehh.de


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Wexstrasse 7, 10. OG
20355 Hamburg

Internet: https://www.erneuerbare-energien-hamburg.de | http://www.eehh.de



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