Ausschreibungen: Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte bei innovativen Anlagensystemen an
© Adobe Stock / FotoliaBonn - Nachdem bereits die Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land und Aufdach-Solaranlagen sowie Freiflächen-Solaranlagen (Solaranlagen des ersten Segments) erhöht wurden, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt auch einen neuen Höchstwert für Innovationsausschreibungen festgelegt.
Für die Ausschreibungen, die in diesem Segment in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden, gilt nunmehr ein Wert von 9,18 ct/kWh festgelegt. Gegenüber dem Wert zur letzten Ausschreibung im Dezember (7,43 ct/kWh) entspricht das einer Erhöhung von rd. 25 Prozent. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten bei den Komponenten der Anlagen. Die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war zudem deutlich unterdeckt.
Bei den Innovationsausschreibungen wird der Ausbau der von regenerativen Erzeugungsanlagen mit Speichern kombiniert. Das soll die Netz- und Systemdienlichkeit der Erneuerbaren Energien unterstützen und zu einem gleichmäßigeren Stromangebot der Anlagen führen. Die Ausschreibungen erfolgen technologieoffen, d.h. die Bieter entscheiden selber, mit welcher Kombination von Technologien sie in die Auktion gehen.
"Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn Erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden", so Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, Erhöhungen für Innovationsausschreibungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen, die in den folgenden zwölf Monaten durchgeführt werden und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. Mai 2023.
© IWR, 2024
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