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Baden-Württemberg: Förderung für E-Fahrzeuge wird angepasst

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Stuttgart - Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg wird angesichts der deutlich gestiegenen Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge zum 1. September die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge (BW-e-Gutschein) anpassen. Die Förderung wird von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert.

Antragssteller haben also nur noch kurze Zeit die Möglichkeit, die höhere Förderung zu beantragen. Eine weitere Änderung betrifft den Kreis der Antragsteller: Künftig können nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Elektromobilität für sehr viele Menschen im Land bereits heute alltagstauglich ist“, so der Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirektor Uwe Lahl. In den vergangenen zwei Monaten sei mit einer Fördersumme von mehr als sechs Millionen Euro in den mehr umgesetzt worden als in den vergangenen zwei Jahren. Insgesamt seien bisher Anträge für rund 16 Millionen Euro Fördermittel für fast 5.000 Fahrzeuge gestellt worden, so Lahl weiter. Dies zeige, welchen Schub das Thema Elektromobilität in den letzten Monaten erfahren habe und welches weitere Potenzial noch vorhanden sei.

Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann zusätzlich auch weiterhin der Umweltbonus, der den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch genommen werden. Die Förderung über den Umweltbonus des Bundes wurde kürzlich auf 6.000 Euro pro Fahrzeug erhöht.

Im Herbst 2020 wird der BW-e-Gutschein voraussichtlich um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt.

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25.08.2020