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Bürgerenergie: BEE und BBEn fordern Bundesregierung zum Handeln auf

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Berlin - In dem Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz wird die zunächst im EEG 2017 verankerte, seit 2018 allerdings ausgesetzte Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften im Rahmen der EEG Ausschreibung für Windenergie an Land aufgehoben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) begrüßen diesen Schritt, zeigen sich jedoch enttäuscht, dass die Bundesregierung es bisher vermeidet, echte Instrumente für mehr Teilhabe, Beteiligung und regionale Wertschöpfung vorzuschlagen. Es sei jetzt noch Zeit, hier Verbesserungen aufzunehmen.

Mit einer bloßen Abschaffung einer als falsch erkannten Regelung dürfe es nicht getan sein. BEE und BBEn verweisen in diesem Zusammenhang auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-Richtlinie) der Europäischen Union (EU). Hier werde mit der „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ ein neuer Rechtsrahmen für Bürgerenergie definiert, der in Deutschland umgesetzt werden muss. In diesem Zuge wird Deutschland verpflichtet, bei Erneuerbaren Energien die Besonderheiten von Bürgerenergie zu berücksichtigen.

BEE und BBEn fordern die Bundesregierung auf, die EE-Richtlinie der EU in diesem Sinne umzusetzen. Für eine erfolgreiche Energiewende, sei es entscheidend, dass die Menschen vor Ort mitmachen und teilhaben. Zahlreiche Beispiele in Deutschland zeigten, dass Beteiligung zu Begeisterung und Verantwortung für die Energiewende führe. „Die Bundesregierung muss die Begeisterung für die Energiewende stärken. Dafür braucht es einen starken Impuls, der in den bisherigen Gesetzesvorlagen fehlt“, so René Mono, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie. Vielmehr werde die Windenergie an Land unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung mit einer strikten, pauschalen Abstandsregelung blockiert. Dabei sei ein weiterer Ausbau dringend erforderlich.

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21.11.2019