Bundesnetzagentur: Freiwillige Regulierung für Wasserstoffnetze gestartet
© Adobe Stock / FotoliaBonn - Mit der gestern (27.07.2021) in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen.
Die Betreiber von Wasserstoffnetzen haben von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten „Opt-In-Erklärung“ freiwillig regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll.
Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die BNetzA soll die stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicherstellen. Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte bleiben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten.
Die Neuregelung sieht eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die BNetzA vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglichen soll. Dies soll der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung tragen.
"Durch die neuen Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen", begrüßt BNetzA-Präsident Jochen Homann die jetzt in Kraft getretenen Neuerungen.
Eine Beschreibung der Prozessschritte, die im Rahmen der „Opt-In-Erklärung“ und der Ad-hoc-Bedarfsprüfung erforderlich sind und weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
© IWR, 2024
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28.07.2021