Energiewende-Ziele nicht erreichbar: Solarverband fordert Nachbesserungen am EEG-Entwurf

Berlin - Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die Heraufsetzung der Solarenergie-Ausbauziele in dem vom Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) vorgelegten Entwurf zur Reform des EEG. Diese müssten nun aber auch mit wirksamen Maßnahmen politisch unterfüttert werden.
Insbesondere bei der Neujustierung der Fördermechanismen weist der EEG Entwurf nach Einschätzung des Branchenverbandes Mängel auf. Der BSW hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
„Die von der Ampel-Koalition geplante Vervierfachung der jährlich neu installierten Solarstromleistung ist nur erreichbar, wenn jetzt auch die gewährten Förderanreize daran ausgerichtet werden“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Nur wenn Marktbarrieren wie im Koalitionsvertrag vereinbart vollständig abgebaut werden, könne der Solarturbo gezündet und die Solarenergie für mehr Klimaschutz und Energiesicherheit entfesselt werden.
Künftige Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom anteilig selbst nutzen wollen, sollen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Überschussstrom nach den Vorstellungen des BMWK nahezu die gleichen Vergütungen erhalten wie bislang, kritisiert der BSW. Betreiber neuer Solarstromanlagen, die den Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, sollen etwas besser gestellt werden als nach dem aktuellen Gesetz.
Aus Daten der Bundesnetzagentur und des BSW geht hervor, dass unter vergleichbaren Bedingungen in der Vergangenheit nur eine Solardach-Nachfrage ausgelöst wurde, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. Zwar soll das EEG nach den Plänen der Ampel-Koalition ab dem kommenden Jahr durch eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten flankiert werden. Diese werde aber nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können, so Körnig.
Die vorgesehene Steigerung der Auktionsvolumina für ebenerdig errichtete Solarparks wird vom BSW zwar ausdrücklich begrüßt. Hier sieht der Verband mit Blick auf eine bundesweit hinreichende Lockerung des Standortkorsetts allerdings Nachbesserungsbedarf am Gesetz. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten Agri-PV-Anlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden, so der BSW.
© IWR, 2022
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