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Füllstände steigen: Gasspeichergesetz tritt morgen in Kraft

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Berlin - Nach der Bestätigung im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes heute im Bundesanzeiger veröffenlticht worden. Damit tritt das Gesetz morgen, 30.04.2022 fristgemäß in Kraft.

Die Betreiber von Gasspeichern werden verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Vor allem mit Blick auf den kommenden Winter soll so die Vorsorge weiter gestärkt werden und auch und heftige Preisausschläge eingedämmt werden.

Im Kern sind folgende Füllstände der deutschen Gasspeicher zu erreichen: Zum 1. Oktober 80 Prozent zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar zu 40 Prozent. Mit dem Inkrafttreten steht das komplette Sommerhalbjahr zur Befüllung der Speicher zur Verfügung.

Mit Stand vom 27.04.2022 (Aktualisierungsdatum: 29.04.2022) beträt der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland 33,74 Prozent. Der bisherige Jahrestiefststand 2022 wurde am 09.03.2022 mit 24,78 Prozent erreicht. Das ist allerdings auch noch weit vom bisherigen Allzeittief in den letzten zehn Jahren entfernt, als am 03.04.2018 die deutschen Gasspeicher nur zu 14,37 Prozent gefüllt waren.

In der EU erreicht der Füllstand laut den Daten des Verbandes Gas Infrastructure Europe (GIE) aktuell 32,3 Prozent. Von den einzelnen EU-Ländern weist den höchsten Gasfüllstand derzeit Portugal mit 88,1 Prozent auf, vor Polen (76,9%), Schweden (66%) und Spanien (61,2%).

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29.04.2022