Innovations-Ausschreibungen: Konsultation zu besonderen Solaranlagen gestartet
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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultationsphase für besondere Solaranlage gestartet. Ab heute (16.06.2021) können bis zum 16.07.2021 Stellungnahmen zu den Anforderungen, die an besondere Solaranlagen nach der Verordnung für Innovations-Ausschreibungen zu stellen sind, eingereicht werden.
Besondere Solaranlagen sind Solaranlagen, die auf Gewässern, Parkplätzen oder auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau installiert werden. Gemeinsames Kriterium der Anlagen ist, dass eine Doppelnutzung der Grundflächen am Installationsort stattfinden kann.
Die Bundesnetzagentur legt die Voraussetzungen, die an die besonderen Solaranlagen zu stellen sind, zum 1. Oktober 2021 fest.
Gebote, die der Festlegung zu besonderen Solaranlagen entsprechen, werden im Rahmen der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt. Hierzu ist ein Kontingent von derzeit 50 Megawatt vorgesehen.
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16.06.2021