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Kritik vom BDEW : Bundesregierung will spontanes Laden von E-Autos vereinfachen

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Berlin - Das Bundeskabinett hat heute eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Danach soll das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen für E-Autos einfacher und nutzerfreulicher werden. Kritik kommt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der ein Ausbremsen beim weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur befürchtet.

Kernpunkt des Streits ist der Einbau von Kartenlesegeräten. Die Bundesregierung möchte, dass das kontaktlose Bezahlen an der Stromtankstelle mit gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard angeboten werden muss.

Der BDEW kritisiert diese Pflicht. „Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss den Hochlauf der Elektromobilität künstlich erschwert", sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Mit der Verpflichtung würde der Ausbau haken, spontanes Laden werde teurer und die digital sichergestellte Preistransparenz gehe mit den Kartenlesegeräten verloren, so Anadreae. Der BDEW befürwortet rein digitale Bezahlsysteme.

Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt laut BMWi für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bestehende Ladesäulen müssen danach nicht nachgerüstet werden, beschwichtigt das BMWi. Der Änderungsentwurf wurde von der Europäischen Kommission notifiziert. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens wird sich als nächstes der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen.

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12.05.2021