Kurzfristige Preiserhöhungen: BNetzA leitet Aufsichtsverfahren gegen zwei Energieversorger ein

Bonn - Aufgrund der Beschwerden von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Verbraucherzentralen hat die Regulierungsbehörde Aufsichtsverfahren gegen die Voxenergie GmbH und Primastrom GmbH eingeleitet.
Laut BNetzA besteht der Verdacht, dass die beiden Energieversorgungsunternehmen die Kunden nicht rechtzeitig vor Eintritt der beabsichtigten Änderung über eine Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt haben. Die Unternehmen haben am 28. Dezember 2021 Ankündigungsschreiben zur Erhöhung der vereinbarten Preise mit Wirkung zum 01. Januar 2022 verschickt.
"Wir prüfen, ob die Unternehmen Preiserhöhungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen einzuhalten. Auch in Phasen einer angespannten Marktsituation müssen sich die Verbraucher darauf verlassen können, dass sie rechtzeitig über Vertragsänderungen informiert werden", so BNetzA-Präsident Klaus Müller.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Haushaltskunden über Preisänderungen spätestens einen Monat und alle übrigen Letztverbraucher spätestens zwei Wochen vor Eintritt der beabsichtigten Änderung unterrichtet werden. Kunden haben im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung auszuüben ist.
Die BNetzA prüft kontinuierlich, ob die Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann beim Verdacht von Verstößen gegen das Energiewirtschaftsgesetz aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. Die BNetzA steht sowohl mit betroffenen Kunden, den Energielieferanten als auch den Verbraucherverbänden im Austausch. Betroffene Verbraucher finden Informationen und Handlungsoptionen auf der Internetseite der BNetzA.
© IWR, 2022
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