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Pacht von PV-Anlagen: BaFin erteilt Freigabe für ASEW-Musterverträge

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Köln - Für private Hauseigentümer, die nicht selbst in eine eigene Photovoltaikanlage investieren möchten, stellen Pachtangebote eine Alternative dar.

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) hat die bestehenden Musterverträge für Stadtwerke zum Thema Verpachtung von PV-Anlagen überarbeitet - und dafür nunmehr eine Freigabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten. Das heißt, Stadtwerke, die die entsprechenden ASEW-Vertragswerke nutzen, fallen auch künftig nicht unter die BaFin-Regulierung als Finanzdienstleiter.

Gemäß Mitteilung der BaFin setzt der Tatbestand des Finanzierungsleasings die „umfassende Verlagerung des Investitionsrisikos auf den Leasingnehmer voraus. Dies ist in den [...] [ASEW-]Musterverträgen nicht in dem erforderlichen Maße gegeben. Das Stadtwerk als Verpächter trägt [...] die Gefahr [...] der Beschädigung des Pachtgegenstandes. Damit verbleibt ein nicht unwesentliches Risiko bei dem Verpächter. Die Finanzierungsfunktion steht gegenüber der Gebrauchsüberlassung nicht im Vordergrund“, so die ASEW.

Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere ASEW-Musterverträge ein Negativ-Plazet betreffend der Einstufung als Finanzierungsleasing durch die BaFin erhalten. „Aus diesem Grund waren wir auch in dem Fall der jetzt vorgelegten Musterverträge zuversichtlich, dass die BaFin zu einem ähnlichen Urteil kommen würde“, so ASEW-Geschäftsführerin Daniela Wallikewitz. „Unsere Mitgliedsunternehmen können damit ohne jeden Vorbehalt auf die Musterverträge zur PV-Pacht zugreifen. Sorgen betreffend einer etwaigen Aufsicht durch die BaFin zusätzlich zu den Regulierungen des Energierechts sind damit unbegründet.“

Die ASEW hat durch die BaFin den „Vertrag über die Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage“, den „Vertrag über Errichtung und Überlassung eines Stromspeichers“ sowie den „Vertrag über Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage mit Stromspeicher“ prüfen lassen. Diese hatten in einer älteren Fassung bereits die BaFin-Freigabe erhalten. Die Musterverträge wurden jedoch kürzlich aktualisiert.

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18.08.2021