Service: node.energy unterstützt bei Abgrenzung von Drittmengen
© node.energy GmbHFrankfurt am Main – Das am 14.12.2018 verabschiedete Energiesammelgesetz führt klarstellende Regelungen zur Abgrenzung von Drittmengen ins EEG ein. Relevant ist dies sowohl für Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nutzen, als auch für Eigenversorger, die Strom an Dritte weiterleiten. Die Frankfurter node.energy GmbH weist darauf hin, dass der komplette Entfall der EEG-Umlageprivilegierung droht, wenn die Abgrenzung nicht vorschriftsgemäß erfolgt. Das Unternehmen bietet umfassende Leistungen im Bereich der finanziellen Optimierung und des kaufmännisch-regulatorischen Managements an.
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es der Gesetzgeber zwar bei der Abgrenzung von Drittmengen vom Grundsatz der messtechnischen Erfassung abzuweichen und stattdessen eine Schätzung vorzunehmen. Allerdings ist die Möglichkeit der Schätzung auf wenige Anwendungsfälle begrenzt und oft nur übergangsweise gestattet. Zudem kann eine Unterschätzung der Drittmengen gegenüber einer messtechnischen Abgrenzung zu finanziellen Nachteilen führen.
Das Angebot von node.energy sieht zunächst eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung des Status quo vor. Ergeben sich im Rahmen der Überprüfung rechtliche Fragestellungen, unterstützt node.energy bei der Abstimmung mit Juristen und übernimmt die finanzielle Bewertung. Sofern eine Optimierung der messtechnischen Abgrenzung von Drittmengen erforderlich oder sinnvoll ist, ermittelt das Unternehmen zudem ein entsprechendes Messkonzept. Das Angebot umfasst zudem die Abrechnung von Drittmengen als Dienstleistung sowie eine eigene Software zur eigenständigen automatisierten Abrechnung.
© IWR, 2024
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19.12.2018